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Autor Jens79
 - 05. April 2016, 20:07:25
Klar wurden nur 13 Stunden angerechnet. 15 wäre ja auch ein Verstoß gegen die SAZV vor der alle soooooooooviel Angst haben. Uhhhuhhhhhhh ::)

Die Möglichkeiten wurden bereits alle genannt.
Autor Andi
 - 05. April 2016, 15:40:41
Zitat von: Splife1988 am 05. April 2016, 14:35:10
Es sind 2 fahrer, die zusammen eine reine Lenkzeit von 13std haben dürfen. Also die lenk und ruhe Zeiten wurden eingehalten.
Es geht jetzt darum das die Kameraden 6:30std hochgefahren sind dort oben dann 2stf auf die Leute auf dem Einsatz warten mußten und dann wieder zurückgefahren sind. Der Kameraden haben dann für 15std geschrieben, aber nur 13std bekommen da es hieß die 2 std am Flughafen die sie warten mussten währe eine Dienstunterbrechung

Halte ich schon alleine deshalb für fragwürdig, weil hier ein Dienst angeordnet wurde, der die erlaubten 13h pro Tag überschreitet. Bei jeweils 6,5 Stunden pro Strecke hätte hier schlicht eine Übernachtung geplant werden müssen, da wohl kaum damit zu rechnen ist, dass der abzuholende Soldat am Flughafen direkt mit ins Auto springt.
Und wer am Flughafen auf jemanden wartet kann wohl kaum seine Zeit "frei" nutzen, weil er einen Auftrag hat. Lesen und fernsehen kann ich auch als OvWa, das ist aber kein Indikator für "Freizeit".
Und bei der Betrachtung der tatsächlichen Dienstzeit muss man ganz einfach prüfen welcher Kraftfahrer wann das Fahrzeug gelenkt hat. Wenn z.B. einer von beiden erster und letzter Fahrer war wird er wohl die volle Zeit berechnet bekommen müssen. Da muss man wirklich genau hinschauen und den Einzelfall betrachten.
An sich halte ich aber in dieser Konstellation bereits die Reiseanordnung ohne Übernachtung für rechtswidrig - was aber wiederum den eingesetzten Soldaten nicht zum Nachteil werden darf.

Gruß Andi
Autor Ralf
 - 05. April 2016, 15:31:12
Da muss man deutlich differenziert drauf schauen, wer was wann macht. Reise- und Wartezeiten sind keine Arbeitszeit, wenn es den Soldatinnen und Soldaten freisteht, wie sie diese Zeiten nutzen (z.B. Beifahrer Klein-Kfz, ausruhen, lesen). Als Arbeitszeit werden diese berücksichtigt, soweit sie innerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anfallen.
Aus der Arbeitsrichtlinie SAZV.

Ergänzung:
Als Arbeitszeit anzurechnen sind Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit bzw. der Regelarbeitszeit in Gleitzeitdienststellen, wenn dienstliche Tätigkeiten verrichtet werden.
Beispiele: Kraftfahrerin bzw. Kraftfahrer, besondere militärische Fahrzeugführer sowie Beifahrer bzw. Beifahrerin eines dienstlichen Kraftfahrzeugs, soweit Beifahrer vorgeschrieben sind
Autor FoxtrotUniform
 - 05. April 2016, 15:21:44
Damit ergibt sich ein ganz neues Lagebild.

Dementsprechend schließe ich mich dem Post von Justice - der auch bei Verstoß gegen die Lenkdauer gültig wäre - vollumfänglich an.
Vor einer Beschwerde würde ich allerdings ein ruhiges & klärendes Gespräch mit dem Spieß und vor allem dem DV führen. Vielleicht klärt sich der Sachverhalt dann zügig.
Autor KlausP
 - 05. April 2016, 14:55:38
Dann schreiben Sie eine Beschwerde. Mal sehen, wie der Kommandeur entscheidet.
Autor Splife1988
 - 05. April 2016, 14:35:10
Es sind 2 fahrer, die zusammen eine reine Lenkzeit von 13std haben dürfen. Also die lenk und ruhe Zeiten wurden eingehalten.
Es geht jetzt darum das die Kameraden 6:30std hochgefahren sind dort oben dann 2stf auf die Leute auf dem Einsatz warten mußten und dann wieder zurückgefahren sind. Der Kameraden haben dann für 15std geschrieben, aber nur 13std bekommen da es hieß die 2 std am Flughafen die sie warten mussten währe eine Dienstunterbrechung

Autor FoxtrotUniform
 - 05. April 2016, 10:17:24
Ich empfehle dem TE sowie dem Spieß (eher dem Chef) dringend einen Blick in die A-1050/11 zu werfen.
Sobald ein Unfall passiert und die Lenkdauer über 10 Std liegt, wünsche ich allen Beteiligten viel Erfolg bei den folgenden Prozessen.

Daher kann ich nur abermals auf meine Anmerkung verweisen, immer eine Übernachtung in Köln einzuplanen. Eine Beschwerde hinsichtlich der maximal überschrittenen Lenkdauer würde allseitig einschlagen wie eine Bombe wenn man bedenkt, dass hier auch noch weitere Soldaten transportiert werden und es sich um eine Routinestrecke handelt, also die Fahrtzeiten bekannt sind (= Vorsatz).

Autor justice005
 - 05. April 2016, 06:20:30
Ich gehe mal davon aus, dass der Fragesteller am gleichen Tag hin- und zurück fährt. Dann beginnt der dienstliche Auftrag, wenn er los fährt und der dienstliche Auftrag endet, wenn er wieder zurück ist. Selbstverständlich ist die Wartezeit Arbeitszeit und selbstverständlich sind das Überstunden, wenn man erst spät abends zurückkehrt. Etwas anderes gilt nur bei auswärtigen Dienstgeschäften, zu denen man selbst fährt. Dann ist die Hin- und Rückfahrt keine Arbeitszeit, es sei denn, diese Zeit ist von Routinearbeit am eigentlichen Dienstort umrahmt. Bei einem klassischen Abhol-Auftrag ist das aber nicht der Fall. Da ist für den Fahrer alles Arbeitszeit (von der regulären Pause ggf. abgesehen)

Die Argumentation des Spießes ist auch hahnebüchen. Ich möchte nicht wissen, wie viel Zeit der Fahrer der Bundeskanzlerin mit Warten verplempert. Der würde sich bestimmt beschweren wenn er nur bezahlt würde, wenn er tatsächlich Auto fährt.

Sie sollten die entstanden Überstunden auf jeden Fall geltend machen. Werden die Überstunden nicht anerkannt, sollte Beschwerde eingelegt werden.
Autor OSG Oschi
 - 05. April 2016, 06:13:39
Im Regelfall sagt man ja, dass man 2-3 Std vor Abflug bereits am Check-In sein soll. Wegen technischer Defekte oder der schlechten Wetterbedingungen kann so ein Flug auch mal kurzfristig verschoben werden oder ganz ausfallen. Damit der Kraftfahrer dann nicht wieder zurück zum Flughafen fahren muss, wird in der Regel gewartet bis der Flieger in der Luft ist.

Bei uns (Kdo Stab) ist es jedenfalls so geregelt, dass die Kameraden aus dem der jeweiligen Abteilung/Dezernat denjenigen abholen und die komplette Zeit (auch Wartezeit) abgerechnet werden kann.

Was mich allerdings auch irritiert sind die Lenk und Ruhezeiten. Bei solch langen Fahrten, werden bei uns mindestens 2 Kraftfahrer losgeschickt.
Autor ulli76
 - 04. April 2016, 22:40:13
Wenn er so weit zu fahren hat, macht das schon Sinn @Verteidiger. Die Flüge verschieben sich immer mal wieder oder fallen ganz aus.
Deswegen sind die Fahrer angehalten, erst dann zu fahren, wenn der Flieger in der Luft ist. Bzw. schon deutlich vor der Landung da zu sein (Stau muss man ja auch immer noch einplanen)

Aber es dürfte tatsächlich von den Lenk- und Ruhezeiten nicht passen.
Autor FoxtrotUniform
 - 04. April 2016, 18:00:00
Insbesondere wegen den Lenk- und Ruhezeiten würde ich immer eine Übernachtung in Köln einplanen. Damit umgeht man das Problem.
Autor Verteidiger
 - 04. April 2016, 17:49:41
Verstehe ich nicht so ganz. Warum fahren Sie denn so früh los? Oder warum fahren Sie nicht wieder los, wenn Sie die Kameraden abgesetzt haben? Oder haben so viele Flugzeuge verspätung?
Autor Jens79
 - 04. April 2016, 16:38:46
Wobei mich eher mal die Lenk- und Ruhezeit interessieren würde......
Autor Jens79
 - 04. April 2016, 16:35:19
Wartezeiten rechnen als Arbeitszeit, wenn sie innerhalb deiner regelmäßigen Arbeitszeit anfallen. Sonst nicht.
Autor Ryan91
 - 04. April 2016, 15:46:54
Wie wärs wenn du die Zeit als Pause nutzt?