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Autor Turbo-Mike
 - 19. Mai 2006, 09:37:27
Alles klar dann nehm ich die Stiefel und T-Shirts vorsichtshalber mit. Kann ja nix schaden zur Not nehm ich sie halt wieder mit heim.

Danke euch
Autor Huey
 - 18. Mai 2006, 19:34:39
Wenn du noch innerhalb der Frist bist, musst du die Sachen ohnehin nachweisen können-und diese werden bei Abnutzung auch entsprechend wieder getauscht....

Autor whoever
 - 18. Mai 2006, 17:50:54
Es geht doch da bloß um Schuhe und Shirts/Hosen?! Erstere sind bei mir entweder kaputt oder durchgelaufen und letztere kann man sich ja auch so holen.
Autor Kobold
 - 18. Mai 2006, 16:22:11
Die drei Jahre sind aktuell. Allerdings zählt die Zeit, wenn man mob-verplant ist, noch nicht dazu!

Die LHBw kann da unterschiedlich reagieren. Meistens wird bei Wiedereinstellern sehr genau nachgefragt, ob bereits ein Anrecht auf neue Sachen besteht. Ansonsten gibt´s nichts!
Autor Valerossi
 - 18. Mai 2006, 13:47:39
Also ich bin komplett neu eingekleidet worden. Weiß aber nicht ob das die Regel ist.
Hab aber trotzdem meine alten Stiefel mitgenommen, da die schon eingelaufen waren ;)
Autor wolverine
 - 18. Mai 2006, 13:46:52
Nach drei Jahren ist PersAusrüstung nicht mehr nachweispflichtig. (Unter dem Vorbehalt, dass sich das nicht geändert hat)
Autor Turbo-Mike
 - 18. Mai 2006, 13:37:45
Muß ich als Wiedereinsteller meine Kampfstiefel und Olivfarbenen T-Shirts die ich nach dem Gwd behalten durfte wieder mitbringen oder werd ich komplett neu eingekleidet?

Gruss Michael