ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 13. April 2016, 08:02:58
Quelle: GAIP Nr. 10-05-00 vom 06.04.2016
ZitatSoldaten, die täglich zwischen ihrer Wohnung im grenznahen Ausland und dem Dienstort im Inland pendeln wollen, kann durch den Bataillonskommandeur oder einem Offizier in entsprechender Dienststellung die Genehmigung zur Wohnsitznahme im Ausland erteilt werden. Vor der Genehmigung zur beabsichtigten Wohnsitznahme im Ausland ist festzustellen, ob der neue Wohnsitz in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Dienstort steht, d.h. der Soldat seine Wohnung so gewählt hat, dass er in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt ist.