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Zitat von: Andi am 11. Mai 2016, 13:19:40
Ansonsten setzt Betrug Vorsatz vorraus, den man erstmal nachweisen muss.
Zitat von: Andi am 11. Mai 2016, 13:19:40
Und was die Rückzahlung von in gutem Glauben verwendeten Finanzmitteln angeht gibt es da noch die Entreicherung, die per Einrede geltend gemacht werden kann. Aber dazu weiß dann auch der Anwalt mehr.
Gruß Andi
ZitatNa nun warte doch erst einmal ab. Ein Schritt nach dem anderen. Wichtig ist, dass du nun die Initiative ergreifst.
Wenn es zu einem Prozess kommen sollte, welchen Anwalt sollte ich mir dann nehmen? Irgend eine bestimmte Fachrichtung?