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Autor derOSG
 - 25. Mai 2006, 23:38:46
Mahlzeit!

Eine Einplanung bei NRF 7 kann kein Grund sein, dass du nicht ROA werden kannst. Ein Laufbahnwechsel geniesst häufig Priorität. Ergo kannst du jederzeit deinen Antrag auf Zulassung als ROA stellen. Dies solltest du unbedingt umgehend, auf jeden Fall aber während deiner aktiven Zeit machen, da die Chancen für die Zulassung dann wesentlich besser sind. Sollte es dazu kommen, wirst du mit Sicherheit bei NRF ausgeplant und für die ResOffz-Ausbildung eingeplant.
P.S. : Man kann durchaus stufenweise um ein Jahr verlängern (SaZ 3, 5 etc.). Im Ausnahmefall kann man sogar monateweise verlängern. SaZ 4 ist halt die Regelverpflichtungszeit für Mannschaften und Uffz o.P. bei Neueinstellung.  :o
Autor Kobold
 - 25. Mai 2006, 19:24:35
Nö. Nur den SaZ4. Und dass über den ROA innerhalb des Wehrdienstes möglich ist, wäre mir neu.

Aber wie immer in der Personalpolitik - S1 fragen.
Autor Herr M.
 - 25. Mai 2006, 14:02:46
Hallo,
ich bin derzeit FWDL 23 (vorläufiges Dienstende Juni 2007) und will ROA werden. Da ich bis Ende 2006 an NRF 7 gebunden bin, will ich für die Ausbildung noch ein Jahr dranhängen.
Gibt es bei der Bundeswehr noch den SaZ 3 ??