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Autor Ralf
 - 14. Juni 2016, 06:02:46
Hach, ich erinnere mich, die Auskunftsersuchen waren dafür schon arbeitsintensiv ;)
Ist halt ziemlich alt. Vor- und Hauptdiplomzeiten, OPZ, Umstellung einiger Testinhalte und -verfahren. Die Abbrecherquotenübersicht ist schon 16 Jahre alt.
Autor The cake is a lie?
 - 13. Juni 2016, 23:36:38
Das ist zum Teil ganz interessant.

http://hss.ulb.uni-bonn.de/2008/1302/1302.pdf
Autor The cake is a lie?
 - 13. Juni 2016, 23:12:38
Hallo Roglar,

ich kann Dir nur Mut machen. Ich bin 27 Jahre habe eine Ausbildung gemacht, gearbeitet, dann Jura studiert, zwar nicht ganz sowit wie Du, aber für mich war es mehr aus der Verlegenheit heraus, obwohl z.T. sehr interessant geht es doch sehr vielen die Jus studieren ähnlich. Der Studiengang ist maßlos überlaufen und mittelmäßige Juristen braucht die Welt nicht.

Ich habe mich ca. vor knapp einem Jahr beworben und dann Ende 2015 mit 26 den Einstellungstest (ACFüKrBw) mit sehr gutem Erfolg bestanden. Das Alter war gar kein Thema und in allen Bereichen imo von Vorteil. Da du ja später eine Führungsrolle übernehmen sollst, ist ein bisschen Lebenserfahrung nicht verkehrt und auch dein bisheriges Studium hat Dich wahrscheinlich sehr reifen lassen. So lange du die Eignung mitbringst und als Person überzeugst sehe ich überhaupt keine Probleme. Dazu kommt noch, dass die Bundeswehr enormen Bedarf hat gerade an qualifiziertem Personal. An Konflikten wird es in jeder Himmelsrichtung nicht mangeln.

Hast du das 1. Examen bestanden?
Autor Schnolle
 - 13. Juni 2016, 21:01:46
Schon klar F_K aber der TE will ja jetzt auch erstmal seine Möglichkeiten evaluieren. Er hat ja auch nicht gesagt, dass er sich nicht auch breitgefächert orientiert. Andi wollte ja hier auch nur mal einen Wink in eine mögliche Richtung zeigen. Im gehobenen Dienst liegt das Höchstalter in der Regel auch höher. Zur Polizeivollzugsdiensttauglichkeit, ja so heißt das wirklich, ist wichtig zu wissen, dass man keine Farbsehschwäche haben darf. Da bleiben viele hängen. Denn das haben halt nun mal viele Männer. Zumindest im RotGrünBereich.
Autor F_K
 - 13. Juni 2016, 18:43:08
.. weder Wehrdienstfähigkeit noch Polizeitauglichkeit sind festgestellt.

Das ist halt der Punkt - nur einen Plan zu verfolgen,  der ggf. undurchführbar sein kann ..
Autor Schnolle
 - 13. Juni 2016, 18:09:20
Zitat von: Andi8111 am 13. Juni 2016, 14:49:09
...
.

Aber die Polizei nicht zuweilen noch gerne gescheiterte Juristen.

Da dürfte aber mit 24 Schluss sein. Also auch keine Option. Ausgenommen Sonderprogramme einzelner Länder. Sonderprogramm München z.B.. Falls es das noch gibt.
Autor F_K
 - 13. Juni 2016, 16:51:37
..ich habe im Prinzip die Leistungen aus dem Abi fortgeführt ( minus die nicht von mir geliebten Fächer, weil Wunschstudium), und mir über Nichtbestehen keine Gedanken gemacht.

Was mich wtwas erschreckt, das hier die Entscheidungsfindung bei Lebensfragen schon handwerklig grob fehlerhaft ist ...
Autor wolverine
 - 13. Juni 2016, 16:34:14
Also zu meiner Zeit war das Studium auf 8 Semester angelegt und im 9. sollte man das Erstexamen absolvieren (Regelstudienzeit). Eine Zwischenprüfung gab es gar nicht; es wurde lediglich zwischen "kleinen" und "großen" (Übungen) Scheinen unterschieden. Nach den großen Scheinen war man "scheinfrei" (bei mir nach dem 6. Semester) und hätte sich theoretisch zum Examen melden können. Praktisch geht man dann in ein einjähriges Repetitorium und besucht den Klausurenkurs. Wenn man sich dann sicher fühlt, meldet man sich und macht das Examen.
Was wirklich teilweise zu Problemen führt ist, dass die Prüfer im Examen (großteils Praktiker) nichts mit den Lehrenden an der Uni zu tun haben. Rein theoretisch könnte man also auf der Uni immer Spitze sein, von Richter oder Verwaltungsrat im Examen aber eine nicht ausreichende Leistung bescheinigt bekommen. In der Praxis kenne ich das aber eigentlich so, dass die Examensleistungen ungefähr dem Schnitt der Studienjahre entsprechen. Wer also über Jahre immer "hinten" ist, macht regelmäßig kein Spitzenexamen und wer immer im VB- oder guten Dreierbereich geschrieben hat, besteht auch.
Autor F_K
 - 13. Juni 2016, 15:52:09
Dass hier ist keine taktische Entscheidung - da Du ja arbeitslos bist, werden Plan B, C und D parallel und verzugslos betrieben.
Autor Roglar
 - 13. Juni 2016, 15:19:37
Problem beim Jurastudium ist, dass man nach 3 Semestern eine Zwischenprüfung hat, die leicht zu bestehen ist und dann erst am Ende Examen hat. Und das hat eine Durchfallquote von ca. 30% (ein bisschen abhängig vom Bundesland) und wenn du das nicht bestehst, stehst du wieder auf null mit Abitur. Meist wird das Examen nach dem 10. oder 11. Semester geschrieben.

Back to topic:

Zunächst nocheinmal vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte. Ich werde mich morgen wohl an meinen zuständigen Karriereberater wenden und mich dann zeitnah bewerben. Abhängig davon werde ich dann wohl bei Erfolg freiwilligen Wehrdienst leisten. Sollte die Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden die Möglichkeiten, die noch bestehen, reevaluiert.
Autor seb88
 - 13. Juni 2016, 15:09:04
Und bei Jura kommt hinzu, dass man das Examen nur einmal wiederholen kann. Danach ist man raus. Egal wie gut oder schlecht man vorher gewesen ist.
Autor Andi8111
 - 13. Juni 2016, 14:49:09
Üblich ist es nicht. Aber gängige Praxis, wenn die Prüfer merken, dass da nichts ist, was man anwenden kann....

Ich meine, nur, weil uns verkauft wird, dass jeder Abitur machen kann und jeder studieren kann, muss lange nicht jeder bestehen.

Aber die Polizei nicht zuweilen noch gerne gescheiterte Juristen.
Autor F_K
 - 13. Juni 2016, 14:31:09
@ wolverine:

Zwar etwas offtopic, aber:

Ist das bei Jura üblich, 8 Jahre zu studieren und dann totgeprüft zu sein?

Bei MaschBau ( in einem anderen Jahrtausend) hat es die Nichtgeeigneten zügig im Grundstudium "zerlegt", so dass maximal 1 bis 2 Jahre "verloren" wurden.
Autor wolverine
 - 13. Juni 2016, 14:05:00
Es wird ja auch nicht jeder Bewerber für die Offizierlaufbahn genommen. Wenn zeitnah eine Einladung zum ACFüKrBw erfolgt und dort entschieden wird, dass Sie nicht genommen werden, vergeuden Sie nicht noch ein Jahr. Oder Sie bewerben sich schnellstmöglich für den FWD und bewerben sich z. B. nach der Grundausbildung für die Offizierlaufbahn. Vorteil wäre hier, dass Sie "von der Straße" wären. Entscheiden müssen Sie das.
Autor F_K
 - 13. Juni 2016, 13:21:59
Die Bewerbung wird sofort bearbeitet, getestet wird das ganze Jahr.
Früher wissen, ob Du überhaupt geeignet und tauglich bist, hilft Dir in Deiner Situation.