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Autor snitch
 - 28. Juni 2016, 23:10:29
+ Reinigungspauschale
Autor KlausP
 - 28. Juni 2016, 21:54:00
Ja. Bei einer DVag hast du nur Anspruch auf Verpflegung, Unterkunft, truppenärztliche Versorgung und Fahrkostenerstattung.
Autor Gamasche
 - 28. Juni 2016, 21:44:08
Danke Dir Kamerad, d.h. nur das Fahrkostenerstattungsblatt ist auszufüllen?
Autor KlausP
 - 28. Juni 2016, 21:36:26
Bei einer DVag gibt es die nicht. Man bezieht ja auch keinen Wehrsold.
Autor Gamasche
 - 28. Juni 2016, 21:33:46
Moin Kameraden,

weiß jemand ob man bei einer DVAG (3 Tage) auch dieses Formular für die Rentenversicherung (nennt sich wohl Erklärung zur Rentenversicherung)
ausfüllen muß bzw. benötigt, oder ob dies bei DVAGs die von Freitag bis Sonntag gehen entfällt?

Wie läuft das den ?

Danke schon Mal für die Info !