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Zitat von: N0rdlicht am 10. Juli 2016, 07:54:39
Guten Morgen,
bevor ich zu der Frage komme, noch kurz ein paar Anmerkungen zu den Punkten 1 und 2.
zu 1) nur damit es in Zukunft nicht zu Missverständnissen kommt - Sie erhalten ausschließlich die Beihilfe in Höhe von 2. Klasse DB (davon ausgegangen, dass dieses das günstigste Reisemittel ist). Somit ist die komplette Übernahme der Kosten nur bei der Nutzung der Bahn gegeben. Bei anderen Verkehrmitteln, die diesen Betrag übersteigen, erhalten Sie trotzdem "nur" die Beihilfe in Höhe 2. Klasse DB.
zu 2) Richtig. ReiseBEIHILFE und TG sind separate Anträge, werden jedoch meistens zusammen abgerechnet (Eine Bescheinigung für beide Anträge). Zu der Abwesenheit - um es genauer zu sagen, Sie erhalten für jeden Tag den Sie 24 Stunden zuhause waren KEIN Trennungsgeld. Das bedeutet für Sie, dass Sie z.B. am Freitag, wenn Sie nach Hause fahren, trotzdem Trennungsgeld erhalten, weil Sie dort nicht 24 Stunden waren. Gleiches gilt für die Rückreise zum Standort. Wenn ich davon ausgehe, dass Sie wie viele am Sonntag wieder zur Kaserne zurückkehren, erhalten Sie für diesen Tag ebenfalls Trennungsgeld, ob wohl Sie den Tag eigentlich zuhause waren.
Nun aber zu Ihrer Frage - der ReFü prüft beim ersten Antrag auf Reisebeihilfe, ob eine Bahncard sinnvoll ist und welche. Mit der ersten Abrechnung der Reisebeihilfe, wird dann der jeweilige Betrag ggf. mit überwiesen und Sie dürften auch noch ein separates Schreiben erhalten, dass Ihnen eine Bahncard zugesagt wurde und wie lange die Bahncard aus Sicht der Bundeswehr gültig ist. Kurz - Antrag auf Reisebeihilfe stellen und der Rest erfolgt automatisch.
Dann Gute Fahrt!