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Autor funker07
 - 17. Juli 2016, 00:47:00
Das wie befohlen würde ich weglassen...ist eh klar, außerdem gab es keinen Befehl für diesen Einzelfall.

Ich bin der Meinung, eine Meldung sollte kurz und knapp sein und dem Vorgesetzten sagen, warum du gerade in seinem Büro stehst.
Der Rest ergibt sich dann im Gespräch.
Autor DerNeue92
 - 16. Juli 2016, 23:17:06
Danke für die Antwort.

Also: ... Melde mich von bestandenen unteroffizierslehrgang wie befohlen zurück!



Autor Ralf
 - 16. Juli 2016, 16:22:10
"...melde mich mit bestandenem Lehrgang".
Wenn der Spieß nicht weiß, dass du anschl. EU hattest, macht er was falsch.
Autor DerNeue92
 - 16. Juli 2016, 16:20:54
Hey zusammen ,

hab mal eine eher ungewöhnliche Frage.
Und zwar habe ich meinen EAU lehrgang und darauffolgenden UL lehrgang erfolgreich absolviert. Direkt daraufhin hatte ich 2 1/2 wochen urlaub. Sprich ich war seit eau nicht mehr in der Stammeinheit.
Da mein Staffelfeldwebel hohen wert auf die meldung legt, hätte ich ein paar fragen.

1) sollte der EAU & Urlaub mit in die meldung?
2) müssen zeitangaben wann welcher lehrgang zu ende war ebenfalls in die meldung?

"Suffz **** ; stabsfeldwebel ****, melde mich wie befohlen von der ergänzungsausbildung und darauf folgendenen Unteroffzierslehrgang mit anschließenden Urlaub bis vergangenen Freitag zurück.
So?


Und tatsächlich wurde uns nicht beigebacht wie man sich anständig zurückmeldet, daher entschuldigt bitte "doofe" frage.

Wäre dankbar über jegliche antwort :)

Lg