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Autor iara
 - 24. Juli 2016, 12:55:18
Hallo Andi 8111,
"Angst, mal wirklich zu arbeiten"- das bestimmt nicht, sonst hätte ich nicht 4 Jahre in einem FachSanZentrum in der Ambulanz bis zur Schließung des Standortes gearbeitet-und dies trotz 60 km Anfahrt, als Rentner und nicht zwangsläufig auf zusätzlichen Verdient ( der bekanntermaßen für einen Vertragsarzt nicht üppig ist) angewiesen.
Bei ca. 150 Rekruten/Quartal und zusätzlich den am Standort Stationierten fiel wahrlich genug Arbeit an-und das war gut so. Zum Teil waren wir nur zu zweit.
Tommie sieht das richtig und nicht so abwertend wie Sie. Es dreht sich in der Tat um die Rechtssicherheit, die Begutachtung nach 90/5 hat bzgl. der militärischen Tauglichkeit noch u.U.weitreichendere Folgen als die Behandlung z.B.einer Atemwegsinfektion. Ferner muß ich gestehen, dass es auch einen gewissen Unterschied für mich macht, Kameraden in medizinischer Hinsicht zu versorgen, statt vor Formularen zu sitzen und Gesundheitsziffern und Gradationen zu vergeben.
Autor Andi8111
 - 24. Juli 2016, 11:26:16
Aha.
Autor Tommie
 - 24. Juli 2016, 11:03:44
Ich denke mal, dass es "iara" mehr darum geht, einen Widerspruch aufzulösen, weil es einmal hieß, dass er keine 90/5-er machen darf, aber jetzt plötzlich welche machen soll! So etwas dient für mich der Rechtssicherheit des behandelnden Arztes. Nicht mehr, aber auch nicht weniger ;) !
Autor Andi8111
 - 24. Juli 2016, 10:21:56
Die Frage, die ich mir gerade stelle ist: Warum stellen Sie sich so an? Angst, mal wirklich zu arbeiten, oder wie? Was ist denn dabei, MilÄrztliche Begutachtungen durchzuführen?
Autor iara
 - 24. Juli 2016, 10:18:50
Hallo Ulli76,
in meinem alten Vertrag war unter § 2 " Aufgaben"  aufgeführt: die Krankenversorgung umfasst alle kurativen Leistungen im Rahmen des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
90/5 ist aber keine kurative Leistung.
Autor ulli76
 - 23. Juli 2016, 18:23:50
Das kommt drauf an, nach welchem Paragraphen man beauftragt wird.
Ist z.B. kein anderer Truppenarzt da, ersetzt man ihn und hat dann auch die 90/5er an der Backe. Ergänzt man nur, dann nicht.
Autor iara
 - 23. Juli 2016, 15:10:41
Hallo Tommie,
vielen Dank für die prompte Antwort. Ja, es stimmt, Diez ist die richtige Ansprechstelle, hatte seinerzeit auch von dort meinen Vertrag bekommen. Also werde ich dort anfragen.
Autor Tommie
 - 23. Juli 2016, 12:22:44
Geregelt ist das wohl in einer Anweisung von InSan, die unlängst in Regelungen Online überführt wurde. Leider habe ich aktuell darauf keinen Zugriff. Ihr Ansprechpartner sollte aber nicht Kdo SanDst, sondern das Kdo RegSanUstg in Diez sein, unter dem alle regionalen Sanitätseinrichtungen aufgehängt sind. Dort ist die Stellv. Kommandeurin, Frau Oberstarzt Almut Nolte, die höchste Instanz für Ihre Fragestellung und sie wird diese auch final klären ;) !
Autor iara
 - 23. Juli 2016, 12:14:30
Guten Tag,
als angestellter Vertragsarzt in einem FSZ ( nicht als niedergelassener Arzt) durfte ich keine Untersuchungen nach 90/5 machen, da dies zivilen Ärzten nicht gestattet sei.
Mein neuer Standort sieht vor, dass ich diese Untersuchungen durchführen soll.
Vom Kommando Sanitätsdienst habe ich leider keine diesbezügliche Nachricht bisher erhalten.
Gibt es eine ZDv, die dies regelt? Wer kann mir in diesem Forum eine verbindliche Information hierzu geben?