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Zusammenfassung

Autor HGsane
 - 26. Juli 2016, 18:33:11
Ein kleines Update zu meiner Lage, der Einplaner rief mich heute an und hat mir eine SaZ4 Stelle vorgeschlagen als alternative zum SaZ2. Habe angenommen und beginne somit meinen Dienst am 01.08.2016!
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 22:02:15
@KlausP Oh danke das wusste ich gar nicht. Werde dann erst einmal abwarten was jetzt daraus wird.


Danke für die hilfreichen Antworten. Hat mir die Anspannung etwas abgenommen.
Autor KlausP
 - 25. Juli 2016, 21:54:32
FWDL müssen, wenn sie SaZ Mannschafter werden wollen, auch nicht mehr zum KC. Aber das müssen Sie dann in Ihrer Einheit klären, wie es mit Weiterverppflichtung auf SaZ 8 aussieht.
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 21:43:22
@wolverine Da haben Sie Recht, ärgerlich ist es dennoch.

@KlausP Danke schön. Wie sieht es denn zwecks Weiterverpflichten aus? Bei FWDL muss man ja erneut ins KC. Bei SaZ2 auch? Würde dann SaZ8 Mannschafter machen wollen.
Autor KlausP
 - 25. Juli 2016, 21:33:10
ZitatWird SaZ2 wie ein FWDL bezahlt?

Nein, wie jeder andere SaZ auch nach Bundesbesoldungsordnung A.
Autor wolverine
 - 25. Juli 2016, 21:30:01
Juristisch gesehen war das nur eine Chance und damit kein materieller Schaden.
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 21:28:41
Eine Frage hätte ich allerdings auch noch. Wird SaZ2 wie ein FWDL bezahlt? Und müsste ich nicht eigentlich einen Sporttest machen?
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 20:28:34
@wolverine Danke dafür. Ein materieller Schaden wenn man es so nennen möchte wäre der das ich mich jetzt voll und ganz darauf eingestellt hatte meinen FWD zu leisten und daher ein Jobangebot abgelehnt habe. Sollte dies also nicht zustande kommen stünde ich dementsprechen bei 0 ohne selbst schuld dafür zu haben.
Autor wolverine
 - 25. Juli 2016, 20:25:45
Solange diese nicht aufgehoben ist, würde ich hinfahren. Evtl. bekommen Sie dann dort eine geänderte oder Sie unterschreiben dann halt zeitnah eine Verpflichtungserklärung. Selbst wenn man Sie nicht einstellen würde, hätten Sie doch keinen materiellen Schaden. Dienstreisen und gediente Tage würden ja bezahlt.
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 20:21:11
Ja doch aber eben für die genannte FWDL Stelle. Deswegen ja meine bedenken
Autor Ralf
 - 25. Juli 2016, 20:19:54
Dann hast du auch noch keine Aufforderung zum Dienstantritt bekommen. ;-)

Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 20:15:50
Da meine Einplanung auf eine FWDL Stelle basiert. Der Einplaner sagte ja auch das dies eine FWDL Stelle ist und er nicht wüsse ob sich dies ändern lässt. Zuvor habe ich noch nicht einmal gewusst das es den SaZ2 gibt.
Autor Ralf
 - 25. Juli 2016, 20:14:12
Wenn du eine Aufforderung zum Diensteintritt bekommen hast, wird auch ein Dienstverhältnis zustande kommen. Wieso sollte man dich einstellen ohne das zu wollen?
Autor HGsane
 - 25. Juli 2016, 19:58:49
Guten Abend Forengemeinde, bei mir geht es um folgendes.
Ich war bereits SaZ4, musste nach 5 1/2Monaten allerdings mein Widerrufsrecht gebrauchen. Habe mich dann dieses Jahr als Wiedereinsteller für den FWD beworben, da mein Karriereberater sagte dies geht. Soweit so gut. Einladung ins KC bekommen, Musterung bestanden und eingeplant als TrspSlt SK. Dienstantritt 01.08.2016. So nun rief mich heute mein Einplaner an und sagte mir ich könne keinen FWD mehr machen da ich bereits SaZ war. Ich hatte alle Anträge auf Unterhaltssicherung gestellt und dann fiel dem BaPers BW auf das ich gar kein FWDL machen kann. Niemand vorher hat dies bemerkt. Nun wurde mir die Stelle als SaZ2 angeboten. Ich habe zugesagt. Da mein Einplaner sich am Telefon sehr kurz gehalten hat und ich ihm meine Fragen nicht stellen konnte möchte ich hier mal fragen.

Kann ich am 01.08 ganz normal zum Dienstantritt fahren?

Was ändert sich nun alles für mich?

Kann es sogar sein das kein Dienstverhältnis zustande kommt?

Hat vielleicht schon mal jemand so etwas erlebt? Wäre über jede Info dankbar. Habe mich bereits bei der Krankenkasse usw. abgemeldet und alles nötige für den Dienstantritt unternommen/besorgt und mache mir jetzt natürlich so meine Gedanken.

Mit freundlichen Grüßen