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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAllen Arbeitnehmern, auch den "Normalen", steht der Urlaub nach Gesetz zu - und die Regelungen dort gelten.
Zitatder Urlaubsanspruch ergibt sich aus einem Bundesgesetz, nicht aus einem Vertrag.
ZitatMan lese einfach den § 6 des Bundesurlaubsgesetzes.
ZitatHat ein Soldat für das laufende Urlaubsjahr bereits außerhalb des Wehrdienstverhältnisses
Erholungsurlaub erhalten, so ist dieser auf den nach der Soldatenurlaubsverordnung
zustehenden Erholungsurlaub anzurechnen, wenn das Wehrdienstverhältnis vor
dem 1. Juli begründet wurde. Bei einem Diensteintritt in der zweiten Jahreshälfte ist
Erholungsurlaub nur anzurechnen, soweit er bereits für einen Zeitraum gewährt wurde, für den
nunmehr Erholungsurlaub nach der Soldatenurlaubsverordnung zusteht. Ein solcher Fall liegt
z. B. dann vor, wenn ein am 1. Oktober in die Bundeswehr eingetretener Soldat bei seinem
früheren Arbeitgeber den Erholungsurlaub für das gesamte Urlaubsjahr erhalten hat.
ZitatIhnen stehen für 2016 seitens der Bundeswehr 8 Tage Erholungsurlaub zu (30 Tage Jahresurlaubsanspruch : 12 Monate x 3 Monate Ihrer Dienstzeit = 7,5 Tage, aufgerundet.
ZitatWenn Sie den Urlaubsanspruch bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber für das Jahr 2016 voll ausschöpfen, gibt's seitens der Bw genau NULL Tage für dieses Jahr.