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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 31. Juli 2016, 21:54:33
lLiebe Fragenstellerin(?),

zunächst einmal ein Soldat verpflichtet, sein ZUSTÄNDIGES SanVersZ aufzusuchen. Denn als Soldat(in) haben Sie keine freie Arztwahl, auch wenn das manche Leute gerne glauben oder weismachen wollen. Was ein Facharzt diesbezüglich empfiehlt, ist vollkommen irrelevant. Und insofern ist der Befehl des KpChef vollkommen rechtmäßig und sachgerecht, zur weiteren Behandlung wieder in das zuständige SanVersZ zu gehen.

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Angehöriger des SanVersZ seine Schweigepflicht verletzt hat, dann haben Sie doch das Mittel der Wehrbeschwerde, die Sie an den Leiter des SanVers richten können. Wenn der Ihrer Beschwer nicht abhilft, dann haben Sie die Möglichkeit der Eskalation nach oben, also an den Leiter des übergeordneten SanUstgZ im Rahmen der weiteren Beschwerde und wenn auch das nicht zum beabsichtigten Erfolg hilft, können Sie beim zuständigen TrDstGer klagen.

Das ist allemal besser und erfolgversprechender, als auf eigene Faust irgendwelche Schritte zu unternehmen, die Ihnen zusätzlich wieder vor die Füße fallen.
Autor Hellasun
 - 31. Juli 2016, 20:53:39
Hallo!

Folgende Situation:
KpChef hat Infos über Gesundheitszustand eines Soldaten, die eindeutig vom TrpArzt kommen, den Chef aber nichts angehen. Folglich hat der TrpArzt seine Schweigepflicht gebrochen. Der Soldat wechselt nun aufgrunddessen das SanZentrum, da nicht klar ist, wer genau die Sachen ausgeplaudert hat (Arzt, Arzthelfer oder oder). KpChef bekommt das natürlich mit und befiehlt dem Soldaten, unverzüglich die G-Akte zurück in das vorherige SanZentrum zu bringen.

Kann der KpChef sowas befehlen oder wie sieht es da aus?
Offizieller Antrag zum Wechsel an das zuständige SanUstgZ ist bereits gestellt und sogar vom Facharzt befürwortet. Schneller Eberth kann man dazu auch nichts brauchbares finden

Danke für die Hilfe!