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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 03. August 2016, 17:59:26
Und einen Termin mit einem Karriereberater ausmachen!
Autor KlausP
 - 03. August 2016, 17:51:40
Die Seite www.bundeswehr-karriere.de haben Sie aber schon gefunden? Da steht auch, was man alles für eine Bewerbung braucht, welche Laufbahnen es gibt und wie die Einstellungsvoraussetzungen dafür sind natürlich auch.
Autor malisz98
 - 03. August 2016, 17:48:14
Alles klar!
Da ist schon der Knackpunkt..
Ich habe zu dieser Bewerbung keinen fragebogen abgeschickt bzw. war mir nicht bewusst, dass man solche Fragebögen mit zu der Bewerbung angelegt sein muss ..
Also werde ich mich gleich morgen ans Telefon wagen und nach so einen Fragebogen fragen ..
Gott sei Dank, dass es solche Foren gibt !! ^^
Somit bedanke ich mich ausschließlich um Eure Mühen mir ausgiebige Antworten zusenden ! :)
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 17:27:34
Zitat von: malisz98 am 03. August 2016, 17:02:50

Da ich aber schon meine Bewerbung angegeben habe, hatte ich vergessen in dieser Bewerbung "Soldat mit Berufsausbildung" hinzuschreiben ...
jetzt weis ich nicht, ob die bundeswehr das wissen muss oder das alles beim Einstellungstest geklärt wird ... ???

Die Frage ist, was Sie im Bewerbungsbogen angekreuzt und ausgegüllt haben....

...wenn Sie nur "in ein Ausbildungsmodell der Bundeswehr als Auszubildender..." angekreuzt haben, wird man denken Sie möchten zunächst eine zivile Berufsausbildung bei der Bw absolvieren. Zunächst also nicht Soldat werden.

Wenn Sie aber sich als SaZ mit ZAW bewerben wollen...sollten Sie mit dem KC Kontakt aufnehmen und einen neu ausgefüllten Bewerbungsbogen nachreichen.

Und dann ist ja noch die Frage Offizier... wenn anerkannte FHSR verfügbar sein wird...
Autor malisz98
 - 03. August 2016, 17:15:16
Hallo Ralf,
Das ist mir schon bewusst ..
Habe es nur so erwähnt, fals es aus diversen Gründen nicht mit der Offizierslaufbahn klappen sollte...
Bootsmann wäre mein "Plan B" für eine Karriere bei der Bundeswehr :)
Autor Ralf
 - 03. August 2016, 17:04:38
In der Bootsmann-Ausbildung ist kein Nautikstudium. Das ist nur in der Laufbahn Offz Truppendienst.
Autor malisz98
 - 03. August 2016, 17:02:50
Hallo BulleMölders !
Ich habe mich nochmal belesen, was der unterschied zwischen ziviler Auszubildener bei der Bundeswehr ist und der Soldat mit Berufsausbildung.
Somit wurde eigl meine oben genannte Frage schon geklärt. .
Damit meinte ich dann Soldat mit Berufsausbildung. ^^

Somit wollte ich dann erst als Bootsmann bei der Bundeswehr einsteigen und während der Zeit die berufliche Ausbildung zum Fachkraft für Lagerlogistik absolvieren. .

Da ich aber schon meine Bewerbung angegeben habe, hatte ich vergessen in dieser Bewerbung "Soldat mit Berufsausbildung" hinzuschreiben ...
jetzt weis ich nicht, ob die bundeswehr das wissen muss oder das alles beim Einstellungstest geklärt wird ... ???
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 16:33:43
Viele Wege führen nach Rom...

Wenn Ihre FHSR anerkannt wird...

+ könnten Sie sich direkt als MarineOffz bewerben
oder
+ Sie machen zunächst die rein zivile Berufsausbildung bei der Bundeswehr
danach
+ können Sie sich einen Job in der freien Wirtschaft suchen
oder
+ bewerben sich für eine Einstellung als Zivilbeschäftigter bei der Bw
oder
+ bewerben sich dann für eine Einstellung als SaZ ( Offz- oder Btsm-Laufbahn )

      Sollten Sie dann die Btsm-LB wählen und eine mil. Tätigkeit für die der Zivilberuf nutzbar ist... können Sie mit dem DGR OMaatBA eingestellt werden.


Autor wolverine
 - 03. August 2016, 15:52:13
Noch einmal: "einfach so" passiert gar nicht. Wenn Sie ziviler Angestellter der Bw sind müssen Sie sich trotzdem erst einmal für eine militärische Laufbahn bewerben, getestet und angenommen werden. Das kann für die Mannschafts-, Uffz-, Fw- oder Offizierlaufbahn sein.
Autor KlausP
 - 03. August 2016, 15:44:37
Zitat von: BulleMölders am 03. August 2016, 15:40:34
Man sollte wohl erst mal das Grundlegende klären.
Wollen Sie Soldat werden und dann im Rahmen ihre Ausbildung für den Dienstposten als Soldat eine ZAW machen oder wollen Sie als ziviler Angestellter der Bundeswehr eine Ausbildung machen?

Ich vermute, dass er in eine Ausbildungswerkstatt geht. Deren Ziel ist aucheine frühzeitige (freiwillige) Personalbindung der Auszubildenden.
Autor BulleMölders
 - 03. August 2016, 15:40:34
Man sollte wohl erst mal das Grundlegende klären.
Wollen Sie Soldat werden und dann im Rahmen ihre Ausbildung für den Dienstposten als Soldat eine ZAW machen oder wollen Sie als ziviler Angestellter der Bundeswehr eine Ausbildung machen?
Autor malisz98
 - 03. August 2016, 15:23:43
Ich meinte unter "Umstieg", dass ich nächstes Ausbildungsjahr eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr als Fachkraft für Lagerlogistik vorraussichtlich annehmen werde ..
Besteht es die Möglichkeit  , wenn ich nach der Ausbildung bei der Bundeswehr in die militärische Laufbahn welchseln will.
nach meinen Recherchen, kann ich nach der zivilen Ausbildung bei der Bundeswehr mich bei Gesellenenbasis 9 verpflichten lassen und bei der Meisterbasis 13 Jahre .(Müsste also den erlernten Beruf ausüben)
Da ich aber persönlich danach lieber,zur richtigen "Armee" gehen will, also FW oder Offizier (jenachdem) bin ich mir darüber unsicher .  ???
Gruß Max
Autor wolverine
 - 03. August 2016, 14:59:45
Was verstehen Sie denn unter Umstieg? Wenn Sie fertig ausgelernt haben, bewerben Sie sich als Soldat und werden angenommen oder nicht. Es ist doch etwas völlig anderes.
Autor malisz98
 - 03. August 2016, 14:50:15
Jawohl, da werde ich demnächst mal die Schule fragen !! :)
Aber eigentlich wollte ich ja wissen, ob der Umstieg nach einer zivilen Ausbildung zu dem militärischen Dienst überhaubt möglich ist ??
In diesen Sinne, ob ich nach der Ausbildung die richtige Laufbahn zum Bootsmann oder Offizier anstreben kann ??
Autor LwPersFw
 - 03. August 2016, 14:08:03
Zitat von: LwPersFw am 02. August 2016, 23:44:46
Zu prüfen ist also...wäre Ihre FHSR in Niedersachsen anerkannt?


Der einfachste Weg dafür ... fragen Sie in Ihrer jetzigen Schule, ob das Abschlusszeugnis diesen Zusatz enthalten wird:

"Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 i.d.F. vom 09.03.2001 - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern in der
Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."