ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ph@t am 11. August 2016, 15:42:45
Hier steht, richtigerweise, nur dass der Packfeldwebel jeden Schritt protokolliert, eine Verantwortung wird nicht festgestellt.
dass das Ganze zulässig ist.
Zitat von: FoxtrotUniform am 10. August 2016, 23:45:57
Der geschilderte Extremfall verstößt mittlerweile gegen die SAZV.
Im Zweifelsfall könnte eine unabhängige Zweitkontrolle beim Packen oder das schrittweise Vorgehen nach der entsprechenden Dokumentation das Risiko mindern.
Zitat von: miguhamburg1 am 10. August 2016, 23:50:42
Das Packen von Fallschirmen wird kontrolliert - aber Sie sagten ja bereits, dass Sie hierbei nicht ganz den Durchblick haben.
Zitat von: LwPersFw am 11. August 2016, 08:22:40
Hier ein Artikel zum Thema...
Man beachte die darin beschriebenen Sicherheitsverfahren und wer für was Verantwortung trägt.
Zitat von: F_K am 11. August 2016, 08:40:59
Damit wird auch klar, dass z. B. ein Packer, der wegen einer Fußverletzung 3 Monaten nicht springen darf, weiter packen kann - denn ein Schirm, den er gepackt hat, wird auch dann noch zur Verfügung stehen.
ZitatJedes Quartal finden Fallschirmpackersprünge statt, das heißt, jeder Packer springt mit einem Schirm ab, den er irgendwann einmal gepackt hat. ,,Damit sie das Gefühl haben, jederzeit mit ihrem eigenen gepackten Schirm springen zu können und auch zu müssen", sagt Oberschild.
Zitat von: Ph@t am 09. August 2016, 22:01:59Haben Sie damals nach Quellen für Rechtssicherheit gefragt? Und wenn es die gab, hat es nach Bullshit gerochen?
Spaß beiseite, uns wurde das damals so begründet, dass der Packer dann in dieser Zeit nicht zum Springen mit einem seiner Schirme verpflichtet werden könne und sich somit keine Mühe mehr geben müsse.
Ähnlich wurden die "Schirm- und Ruheregel" begründet, da hier irgendwann durch Konzentrationsmangel und Erschöpfung ein Sicherheitsrisiko entstehen könnte.