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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: IT-Feldwebel am 16. August 2016, 09:59:06
In Niedersachsen, Bremen und Hamburg gibt es die 3+3 Regel.
Eine IHK Ausbildung mit 3 Jahren Dauer und 3 Jahre in dem Beruf oder Berufsverwandt gearbeitet zu haben, berechtigt den Besuch einer Fachhochschule.
Viele Grüße!
Zitat...in der Berufsschule schon gesagt das man nach einem 2 Jährigen Arbeitsverhältnis sich zum Studium anmelden kann. Das sollte vor allem für Rheinland Pfalz gelten.