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Autor Getulio
 - 19. August 2016, 14:37:08
Zitat von: justice005 am 19. August 2016, 12:42:18
Wenn der Soldat im Verfahren irgendwo angegeben hat, dass er Soldat ist (und das hat er wohl spätestens in der Gerichtsverhandlung), dann wird die Bundeswehr sowieso eine Mitteilung über das Urteil bekommen (sogenannte Mistra Nr. 19).

In aller Regel ja, wobei das auch gelegentlich schiefgeht.

Ich habe sowohl den Fall, dass ein Soldat in Uniform und unter lautem Deklamieren, die Polizei könne ihm gar nichts, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet hat und eine Mistra unterblieb, als auch den Fall, dass es versäumt wurde, ein rechtskräftiges Urteil im BZR zu vermerken, schon erlebt.

Ist aber zum Glück die Ausnahme.
Autor justice005
 - 19. August 2016, 12:42:18
Wenn der Soldat im Verfahren irgendwo angegeben hat, dass er Soldat ist (und das hat er wohl spätestens in der Gerichtsverhandlung), dann wird die Bundeswehr sowieso eine Mitteilung über das Urteil bekommen (sogenannte Mistra Nr. 19).

Der KpChef wird das ganze - sofern der Kamerad zum Tatzeitpunkt schon Soldat war - an die Einleitungsbehörde weiterleiten und die Wehrdisziplinaranwaltschaft prüft dann, ob es ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht geben wird. Bei so hohen Strafen spricht einiges dafür. 

Aber wie auch immer, für einen Laufbahnwechsel oder eine Weiterverpflichtung sehe ich ebenfalls sehr sehr dunkelgrau.

Etwas mehr Sachverhalt wäre übrigens durchaus wünschenswert.

Autor KlausP
 - 19. August 2016, 11:40:31
Übrigens steht das mit der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR schon im Bewerbungsbogen. Da hätte sich Ihr "Kamerad" ja schon mal schlau machen können, was da so enthalten sein dürfte. Das Bundeszentralregistergesetz ist ja nun nicht "Streng Geheim" eingestuft sondern im Internet für jeden einsehbar.
Autor JohnnyThunders
 - 19. August 2016, 11:36:10
Was der 90/5 mit der unbeschränkten Auskunft bzw. strafrechtlichen Verurteilungen zu tun haben soll, bleibt wohl auch Ihr Geheimnis...
Autor KlausP
 - 19. August 2016, 11:13:13
Ja ... Nee... is klaaar ... und ich setz mir den Helm mit dem Kran auf.  ::)
Autor SioX
 - 19. August 2016, 11:05:57
Der 90/5 wurde noch nicht an das KC gesandt, da sollte er am besten schnell bescheid sagen und ggf eine oder zwei Änderungen ändern im Antrag.

Und nein ich bin nicht der Kanerad
Autor JohnnyThunders
 - 19. August 2016, 10:51:49
"Positiv für ihn" ist da rein gar nichts. Wenn TROTZ des Umstandes, dass der Schaden vor dem Termin reguliert wurde, immer noch 90 Tagessätze rauskommen, dann reden wir von keinem Kavaliersdelikt. Dass Sie davon ausgingen, dass es eingestellt wird bedeutet natürlich rein gar nichts.

Mit der unbeschränkten Auskunft werden übrigens auch Eintragungen unter 90 TS sichtbar.

Im Endergebnis dürften Sie sich den Laufbahnwechsel abschminken können sowie zusätzlich noch Bekanntschaft mit dem Wehrdisziplinaranwalt machen, wenn man Sie nicht gleich entlässt wegen Ihrer unwahren/unvollständigen Angaben.
Autor KlausP
 - 19. August 2016, 10:45:40
Ich sehe für Ihren Lauifbahnwechsel momentan ziemlich dunkelgrau ... ::) Und was die Eierei mit dem "Kameraden" immer solle muss ich nicht verstehen.
Autor Ralf
 - 19. August 2016, 10:41:56
Laufende Verfahren sind anzugeben. Das hat er nicht, damit hat er eine falsche Angabe unterschrieben. Das kannst du dem "Kameraden" sagen.
Autor SioX
 - 19. August 2016, 10:26:15
Guten Morgen Kameraden,

Ich schildere euch mal folgenden Fall eines Kameraden und benötige euren Rat:

Der Kamerad ist SU und hat ein Laufbahnwechsel gestellt sowie den 90/5 abgeschlossen und musste
einen Zettel unterschreiben das über Ihn eine Uneingeschränkte Auskunft eingeholt wird. (Bundeszentralregister)

Nun hat der Kamerad aber höchstwahrscheinlich einen Eintrag mit unter 90 Tagessätzen, keine Vorstrafen sowie kein Eintrag im Führungszeugnis etc. Er sollte doch diesbezüglich den Pers der seinen Antrag bearbeitet dies Mitteilen das es vielleicht einen Eintrag geben könnte.?

Falls es einen Antrag gibt, wie sehen seine Chancen aus mit dem Laufbahnwechsel

Da ist noch zu erwähnen, er hatte vor zwei Wochen den Gerichtstermin für eine Straftat und wurde verurteilt zu 90 Tagessätzen. Er hat noch kein Urteil erhalten vom Gericht mit der Zahlungsaufforderung. Aber positiv für ihn vor dem Gerichtstermin hatte er den entstandenen Schaden schon bezahlt und ging davon aus das das Verfahren eingestellt wird.