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Autor Pericranium
 - 20. August 2016, 16:54:05
Zitat von: Andi8111 am 20. August 2016, 16:33:53
Weil der arme Mann es selbst bezahlen musste ;)

Ne, der braucht kein Mitleid. Der wusste schon was er tut ;)
Das sollte nur aufzeigen, dass das alles nicht so reibungslos abläuft, wie man meinen könnte.
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 16:33:53
Weil der arme Mann es selbst bezahlen musste ;)
Autor Pericranium
 - 20. August 2016, 16:25:57
Zitat von: Andi8111 am 20. August 2016, 15:54:48
Jetzt muss ich aber gleich aufpassen, dass mir nicht die Tränen kommen ;)
btw: nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Was der Rettungsdienst Zivil macht, interessiert uns nicht. Aber ich ließ mich ja belehren, dass der RA offenbar noch für die Einstellung als Feldwebel langt. Soll mir ja recht sein. Schlussendlich muss aus alles RA NFS werden...

Warum du da jetzt heulen solltest, erschließt sich mir nicht, aber egal...
Ich wollte nur erwähnen, dass es im Zivilen RD nicht reibungslos verläuft und es deshalb in der BW sicherlich auch noch ne Weile dauern wird, bis da alles gut funktioniert.
Und sehr wohl interessiert das, da die Ausbildung zum NFS eine ZAW ist und wenn die zivilen Schulen nicht klarkommen, dann fehlen der BW die Ausbildungsstätten, zu denen sie ihre Soldaten schicken kann ;)
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 15:54:48
Jetzt muss ich aber gleich aufpassen, dass mir nicht die Tränen kommen ;)
btw: nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Was der Rettungsdienst Zivil macht, interessiert uns nicht. Aber ich ließ mich ja belehren, dass der RA offenbar noch für die Einstellung als Feldwebel langt. Soll mir ja recht sein. Schlussendlich muss aus alles RA NFS werden...
Autor Pericranium
 - 20. August 2016, 15:48:50
In meiner ehemaligen RD-Arbeitsstelle gibt es um die 50 RA und davon sind bisher gerade mal 2 NFS geworden.
Den ersten Lehrgang für NFS-Ausbilder an der Landesschule, an der ich auch damals war, haben grade Mal die Hälfte bestanden.
Es gibt halt einen Ausbildermangel und der Arbeitgeber kommt nicht in die Pötte, seine Leute auf den Lehrgang zu schicken.
Zumindest in unserem Landkreis ist das so. Und der eine NFS hat das sogar selber bezahlt, weil er NFS sein wollte.
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 13:13:29
Naja, mir ist es im Grunde genommen wirklich schnuppe. Meinetwegen darf jeder als Oberst eingestellt werden. Hauptsache, die Post ist geholt und der Kaffee gekocht ;)

(Achtung, Scherz!)

Wenn Sie den Antrag gestellt hat und alles ordnungsgemäß ans BAPersBW weitergeleitet wurde, hat man ja dann die definitive Aussage. Wenn ich die habe, dann schreib ich die hier nochmal rein ;)
Autor Ralf
 - 20. August 2016, 13:11:18
Vielleicht hat das eine ja mit dem anderen nichts zu tun?
Eine Einstellung mit höh. DGRad und trotzdem eine ZAW-Ergänzungsausbildung.
Allerdings bedingt das dann auch eine Nachbeförderung für die HptGefr.
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 13:06:11
Sieh an. Dann sind meine Infos aus dem BAPers wohl nicht differenziert genug. Ich habe eine HG FWDL die RettAss ist und sich bewerben will zum SAZ und Laufbahnwechsel. Die für sie eingeholte Info lautet SU(FA) mit ZAW Aufbaulehrgang zum Notfallsanitäter.
Eventuell ist man sich auch da oben nicht einig, wie man das handhaben muss...
Autor Tommie
 - 20. August 2016, 13:05:59
Ach ja, mein Wissen stammt auch aus IS-Org, dort AVK SK und ist vom letzten Mittwoch! Dort steht immer noch der RettAss mit der Berechtigung zum Einstieg als Fw oder höher drin, zumal die 480 Stunden Weiterbildung billiger sind als eine ZAW!
Autor Tommie
 - 20. August 2016, 13:02:56
Es gibt noch keinen einzigen NFS, der die dreijährige Ausbildung erfolgreich beendet hat und in sehr vielen Bundesländern ist die Ergänzungsprüfung noch gar nicht oder nur in komischen Konstellationen möglich. Daher gilt nach wie vor der RettAss als Einstiegsberuf für Feldwebel oder mehr!
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 13:00:32
Meines Wissens nach wurde die Liste mit Berufen nach dem Ende der Übergangsregelung angepasst. Außerdem stimmt das nicht. Denn der Notfallsanitäter hat im Zivilen den RettAss bereits seit 2014 abgelöst.

Das sind die Übergangsregeln, die auch angewendet werden, laut BAPersBw:
Rettungsassistenten, die eine Erlaubnis nach dem Rettungsassistentengesetz besitzen, dürfen diese Berufsbezeichnung weiterhin führen. Schulen, die vor Inkrafttreten des NotSanG auf Grund des Rettungsassistentengesetzes staatlich anerkannt worden sind, gelten in der Regel weiterhin als staatlich anerkannt.

Wer vor Außerkrafttreten des RettAssG (1. Januar 2015) eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten begonnen hat, darf diese auch nach RettAssG abschließen. Nach Abschluss der Ausbildung erhält die antragstellende Person bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung ,,Rettungsassistentin" oder ,,Rettungsassistent" zu führen.

Wer vor Inkrafttreten des NotSanG (1. Januar 2014) mindestens fünf Jahre als Rettungsassistent tätig war, kann die Berufsbezeichnung ,,Notfallsanitäterin" oder ,,Notfallsanitäter" führen, wenn sie oder er bis Ende 2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung besteht.

Wer mindestens drei Jahre als Rettungsassistent tätig war, kann die neue Berufsbezeichnung führen, wenn er zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilgenommen hat.

Wer eine geringere als eine dreijährige Tätigkeit oder nach der Ausbildung zur Rettungsassistenten keine Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen kann, muss zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung an einer weiteren Ausbildung von 960 Stunden teilgenommen haben.
Autor Tommie
 - 20. August 2016, 12:50:54
Wo steht das? Aktuell gilt nach wie vor die SLV mit Ihrem § 17, Absatz 2, Nr. 2:

Zitat"im Sanitätsdienst, wer die staatliche Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Arztfachhelferin oder Arztfachhelfer, Gesundheitsaufseherin oder Gesundheitsaufseher, Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger, Krankenschwester oder Krankenpfleger, Medizintechnikerin oder Medizintechniker, Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, zahnmedizinische Fachhelferin oder zahnmedizinischer Fachhelfer, Zahntechnikerin oder Zahntechniker besitzt oder wer über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss in einem technischen Assistenzberuf oder einem Assistenzberuf im Gesundheitswesen verfügt,"

Und so lange der NFS nicht flächendeckend eingefügt ist, wird das auch so bleiben!
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 12:28:08
Apropos: Als RettAss wird man nicht als Feldwebel eingestellt ;) Notfallsanitäter ist der Beruf, der den RettAss abgelöst hat. Es gab eine Übergangsregelung, aber wer die Anerkennung als NotSan nicht hat, wird als SU(FA) eingestellt und muss einen Aufbaulehrgang machen...
Autor Tommie
 - 20. August 2016, 11:38:49
Zitat von: Pedda am 19. August 2016, 22:51:18•Kann ich vom Sanitätsdienst auch unabhängig vom Auslandseinsatz in eine andere Streitkraft versetzt werden?

Sollten Sie aufgrund Ihrer Ausbildung als Rettungsassistent mit einem höheren Dienstgrad, also je nach Berufserfahrung zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel, eingestellt werden, dann sind Sie im Fachdienst anzusiedeln. Ihre Verwendungsmöglichkeiten in anderen TSK/OrgBer beschränken sich auf Verwendungen als RettAss, die es in geringer Anzahl in den Sanitätsdiensten anderer TSKs, z. B. Heer gibt. Für etwas anderes sind Sie nicht ausgebildet und werden dies auch nicht werden.

Ach ja, mit einer Berufserfahrung von zwischen einem und fünf Jahren kann man als Oberfeldwebel eingestellt werden. Letztendlich entscheiden das KarrCBw, an dem Sie gemustert und getestet werden, und BAPersBw als zentrale Personal bearbeitende Stelle darüber! Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht, es ist eine "Kann-Regelung"!

Aber das ist alles so lange Kaffeesatz-Leserei, denn so lange Ihr BMI unter 19 ist werden sie gar nicht eingestellt, weil Sie "T 4" sind ;) !
Autor Andi8111
 - 20. August 2016, 11:05:06
Die Grenzen kenne ich auch^^ Aber was das KarrC Dez 5 misst und was wir bei der Einstellung messen, sind wieder drei Paar Schuhe.
Und wenn wir einen Antrag auf Änderung des Tauglichkeitsgrade stellen, werden die zwar entlassen, aber nach einem Jahr vom KarrC wieder gemessen, wieder mit der Grenzgröße in den Dienst geschickt und so weiter und so fort...

Systemfehler :)