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Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 22:35:31
... dem Ausgleich der Mehrarbeit in Freizeit ist absoluter Vorrang einzuräumen und dies soll zeitnah erfolgen...
Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 19:13:27Ich habe jetzt schon aus mehreren Quellen gehört, dass dies so nicht umgesetzt werden soll.Na da bin ich ja mal auf die Quelle gespannt, wonach die Auszahlung untersagt sei.
Zitat von: KlausP am 13. September 2016, 19:20:44Na ja, da die SAZV erst seit 01.01.16 gilt, kann ja in diesem Jahr noch niemand die 12-Monats-Grenze überschritten haben.1. Gibt es ja Soldaten die im Laufe des Jahres 2016 ausscheiden und
Zitat von: DeltaEcho am 13. September 2016, 19:23:06Das Problem lag wohl eher daran, das es bis vor kurzen nicht möglich war die Auszahlung in SASPF auf den Weg zu bringen
Damit war auch eher gemeint, dass alle Stunden die im 1. Jahr anfallen nicht finanziell ausgeglichen werden sollen.
Also einer Auszahlung in 2017 für die Stunden aus 2016 quasi untersagt.
Zitat"BMVg hat sämtliche Auszahlungen im 1. Jahr der SAZV untersagt"