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ZitatErhalten hat er die Sonderform des EK in Gold mit rotem Rand (unter Gefahr für Leib und Leben).
Zitat von: Ingo Senft am 25. Juli 2008, 07:29:56Juli 2008
ZitatMit der Neufassung des Stiftungserlasses vom 13. August 2008 wurden die Ehrenzeichen der Bundeswehr neben der Tapferkeitsauszeichnung um zwei Sonderformen erweitert: das Ehrenkreuz in Silber mit rotem Rand und das Ehrenkreuz in Gold mit rotem Rand.https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYzBCsIwEET_KNvqQevN0iLexIvW27ZZ4kKyKXFjQfx404Mz8C6PGXhAqeCbHSpHQQ93GCY-jIsZF0smZK8cyDKakb2l5NBTYhKD-fUhnp6SxZHAbT0qgykK6UolUS50CTUmM8ekfjU5pWIMWxiqumvrXfVP_d33_emy2TZNd26vMIdw_AFX36eJ/
ZitatErhalten hat er die Sonderform des EK in Gold mit rotem Rand (unter Gefahr für Leib und Leben).
Ohne Gefahr für Leib und Leben wäre = Silber.
Zitat von: awaci am 25. Juli 2008, 10:36:53
Es geht darum, dass ein Kamerad das Ehrenkreuz in gold fuer eine hervorragende Einzeltat vor dem Erreichen der vorgesehenen Dienstzeit verliehen bekommen hat.
Nun soll er fuer hervorragend geleisteten Dienst ueber einen laengeren Zeitraum, erneut ausgezeichnet werden mit dem Ehrenkreuz einer anderen Stufe.
Zitat von: awaci am 25. Juli 2008, 10:36:53Ich finde dass der zitierte Auszug doch sehr eindeutig ist. Danach dürfen die verschiedenen Stufen (anders als es mW beim Bundesverdienstkreuz geregelt ist) nebeneinander getragen werden.
"Die Verleihung der hoeheren Stufe setzt nicht den Besitz der niedrigeren Stufe voraus. Die Stufen des Ehrenzeichens koennen nebeneinender getragen werden".