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Autor KlausP
 - 13. Oktober 2016, 20:08:13
Das entscheidende Kriterium ist der für die Verwendung erforderliche benötigte zivile Berufsabschluss. Das Fachabitur ist kein Berufsabschluss.
Autor Ralf
 - 13. Oktober 2016, 20:07:02
Nein, es muss eine berufsnahe Verwendung erfolgen.
Autor A. Tornado
 - 13. Oktober 2016, 20:01:25
Zitat von: KlausP am 17. März 2015, 18:23:56
ZitatAber er könnte Feldwebel im allgemeinen Fachdienst werden, wenn er sich gegen andere Bewerber durchsetzen würde. Und hier könnte er eine Ausbildung machen, richtig?

Auch in diesem Fall darf er zum Dienstantritt das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ja das Problem. Die Altersgrenze gilt im Fachdienst nur dann nicht, wenn man schon den entsprechenden Berufsabschluss mitbringt -und zwar nicht irgendeinen sondern genau den, der für die Verwendung gefordertz ist.

Geht so wenn man entsprechende Fachhochschulreife (Fachabi) mitbringt (aber ohne entsprechenden Berufsabschluss)? Ich meinte ab 30. Lebensjahr. Danke für Antwort.
Autor slider
 - 12. Oktober 2015, 14:42:39
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 19:36:54
Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein ...

Wer soll denn in entsprechenden Einheiten und Verbänden dann Führungsposten (Truppführer, Gruppenführer, Zugführer) übernehmen, wenn nicht die Fachdiener selbst? Oder soll die Bundeswehr einen Soldaten für teures Geld zum Panzergrenadierfeldwebel ausbilden um diesem dann als Gruppenführer in der Instandsetzung einzusetzen?
Autor ulli76
 - 12. Oktober 2015, 13:49:50
Es gibt Aufgaben, die jeder Soldat hat und es kann immer zu Situationen kommen, in denen man allgemeinmilitärische Aufgaben übernehmen muss- egal ob man Fach-oder Truppendienst ist. Das kann im einfachen Fall die Führung von Assistenzpersonal sein, aber auch Konvois im Einsatz durchzuführen und alles dazwischen.
Deswegen ist man ja Soldat und nicht Zivilangestellter.

Autor wolverine
 - 12. Oktober 2015, 10:24:28
Machen wir es doch ganz einfach und weniger kompliziert: Woher soll denn der Mannschaftsdienstgrad, der durch eine x-beliebige Kaserne spaziert, erkennen, ob sein Feldwebel gegenüber "richtiger" Vorgesetzter ist oder ein ahnungsloser Schrauber oder Papiertiger?
Also wird jeder Vorgesetzte so ausgebildet, dass er seiner Rolle auch gerecht werden kann. That´s it. Wer das nicht möchte, muss es ja nicht machen. Man kann ja auch in einer zivilen Firma arbeiten.
Autor F_K
 - 12. Oktober 2015, 09:59:23
Neben ISSO gibt es natürlich oft eine Absicht / Sinn hinter Regelungen.

Im Fachdienst wird ja bei Einstellung mit höherem Dienstgrad die "Fachexpertise" der Soldaten genutzt, die zeit- und kostenintensive  ZAW entfällt entsprechend.

Da in aller Regel aber MILITÄRISCHES "Fachwissen" nicht vorhanden ist, muss dieses natürlich noch vermittelt werden.

Auch ein "Fachdiener" ist in erster Linie Soldat, dazu benötigt er entsprechendes Handwerkszeug.
Autor Tommie
 - 12. Oktober 2015, 09:29:30
Zitat von: OG jetzt Meister am 11. Oktober 2015, 20:27:51Sorry verstehe da nicht ganz den Sinn??

Sie kennen eine stichhaltige Begründung für Regelungen bei der Bundeswehr, die nur aus vier Buchstaben besteht ;) ? ISSO ... ;D !

Fazit: Akzeptieren ist manchmal einfacher als verstehen ... und es heißt "Lerne leiden ohne zu klagen!", nur Juristen machen das umgekehrt ;D !
Autor KlausP
 - 11. Oktober 2015, 21:28:24
Zitat... Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein, ...

Auch als Feldwebel im allgemeinen Fachdienst ist man in vielen Fällen Führer, Ausbilder und Erzieher seiner Unterstellten und genau deshalb durchläuft man einige Ausbildungsabschnitte eben mit den Feldwebeln im Truppendienst gemeinsam.
Autor Ralf
 - 11. Oktober 2015, 21:19:11
Und es kommt in den meisten Verwendungen auch noch ein militärfachlicher Teil dazu, trotz Berufsausbildung, denn dann auch verkürzt sein kann.
Autor KlausP
 - 11. Oktober 2015, 21:11:30
Welche Fachausbildung? Sie wollen doch genau deshalb im Fachdienst eingestellt werden. Diejenigen, die den benötigten Berufsabschluss nicht mitbringen, gehen doch auf ZAW - Sie nicht. Sie besuchen den Feldwebelanwärterlehrgang, den Feldwebellehrgang (hieß früher mal allgemein-militärischer Teil) und den Englischlehrgang. Danach gehen Sie auf Ihren Dienstposten. Wie lange das bei Ihnen aktuell dauert weiß ich allerdings nicht, der genaue Ausbildungsgang ist mir nicht mehr geläufig.
Autor OG jetzt Meister
 - 11. Oktober 2015, 20:27:51
Wird denn da wenigsten die Fachausbildung verkürzt?

Sonst verstehe ich die Einstellung von Fachkräften nicht, da kann man auch die ganzen jungen "Funker, Schützen und Co" großziehen!
Wenn man eh nochmal alles durchlaufen muss!

Sorry verstehe da nicht ganz den Sinn??
Autor Ralf
 - 11. Oktober 2015, 19:52:07
Ganz sicher wirst du während der Lehrgänge mit den 18jährigen zusammen auf der Schulbank sitzen und auch genauso behandelt werden. Wieso auch nicht, du hast schließlich noch eine Menge zu lernen.
Du bist in erster Linie Soldat, auch wenn du als Fachmann für eine bestimmte Verwendung eingestellt wirst.
Ich denke nicht, dass Soldat der richtige Beruf für dich ist. Es ist nicht wie ein ziviler Job nur in Uniform.
Autor OG jetzt Meister
 - 11. Oktober 2015, 19:36:54
Zitat von: Tommie am 05. Oktober 2015, 21:31:14
Mit Ihrer Qualifikation wäre ein Einstieg als Oberfeldwebel, Besoldung nach A7Z, Altersstufe nach Berechnung BAPersBw, möglich!

Ihre Grundausbildung wird wohl eher nicht angerechnet, weil Sie den Feldwebelanwärterlehrgang durchlaufen müssen. Außerdem haben Sie vermutlich weder eine (gültige!) EAKK-Ausbildung, sind nicht zum Einsatzersthelfer Alpha ausgebildet und nicht in neuSAK unterwiesen!

Die Antworten hätten Sie aber auch über die Forumssuche gefunden!

Also würde man nur als Besoldung Oberfeldwebel bekommen und müsste noch die ganzen Schulungen bzw. Lehrgänge durchlaufen? Auch wenn man nur als "Fachmann" arbeiten möchte? Will ja nicht als Zugführer oder so unterwegs sein, vielleicht mal ne Wache wenn es das noch gibt? Ist ja teilweise auch schon privat!

Also kann es passieren das man zwischen 20 jährigen auf der Schulbank sitzt? Der Meister ist dann nur für die Besoldung gut wenn ich das so rauslese?

Danke!
Autor MiraC
 - 11. Oktober 2015, 01:55:20
@Tommie das mit "arbeitslos" ist nicht ganz richtig, aber auch nicht falsch.
Man kann die fünf Jahre mit Übergangsgebührnissen überbrücken.

Ob das mit 47 noch Sinn macht kommt auf die Verwendung an und darauf ob man gewillt ist zu beißen und sich speziell am Anfang unterzuordnen.