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Zusammenfassung

Autor Gerd
 - 17. Oktober 2016, 15:31:47

Also im Grunde genommen um es kurz zu fassen habe ich halt auf Facebook eine kleine Live Übertragung gestartet um mal einen kurzen Ausschnitt meines Lebens bei Facebook festzuhalten wie so ein Orientierungs Marsch aussieht und meine Erfahrungen mit Freunden zu teilen.

Natürlich wurde das von jemanden an den Ofw weitergemeldet, welcher dies an den Hauptmann weitergemeldet hatte und aufgrund dessen wurde ich halt am nächsten Tag mit dieser sinnvollen Aufgabe zur Bestrafung dort alleine auf den Übungsplatz entsendet.

Zur weiteren Entwicklung der Gesamtsituation hatte der Hauptmann mich am darauf folgenden Tag noch einmal zu sich beordert in sein Büro wo er dann doch kooperativ war und laut Aussage seiner sich mehr oder weniger für das Verhalten des Ofw entschuldigte.
Er hätte die Situation rechtlich sich noch einmal angeschaut und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Film oder Fotografierverbot auf diesem Übungsplatz herrscht und er möchte das ich wenn der Ofw sich erneut mir gegenüber "falsch" verhält, ihm dies melde.
[...]
[/quote]

Wenn Du einfach das Wort "Bestrafung" durch "Nachdenken" ersetzt, dann wird noch klarer, was gemeint war. Auch wenn das lange Unterwegs-Sein sicherlich nicht gerade angenehm war würde ich persönlich das einfach in die Kategorie Denkzettel einordnen.

Mit dem Videografier-Vorfall und dem "Ausflug zum Nachdenken" seid Ihr ja irgendwie quitt und könnt das Ganze einfach vergessen.

Es hatte ja keine -30 Grad Celsius oder so.

Wäre zumindest meine Idee.  ;)
Autor Andi
 - 18. August 2016, 22:03:16
Nur so als Hinweis grundsätzlich besteht in allen MB und MSB Film- und Fotografierverbot. Grundsätzlich bedeutet, dass die zuständigen Stellen der Bundeswehr Ausnahmen genehmigen können. Etwaige Schilder an Kaserneneinfahrten sind eher nach "außen" gerichtet, als an das eigene Personal, dass den Inhalt der geltenden Vorschtift zur Milizärischen Sicherheit in der Bundeswehr zu kennen hat.
Tatsächlich ist also bei dem Lifestream-Sachverhalt durch den Chef gar nicht mehr viel zu prüfen, sondern nur noch die Abgabe an Staatsanwaltschaft und WDA durchzuführen.

Gruß Andi
Autor Archer
 - 18. August 2016, 20:44:27
Zitat von: wolverine am 18. August 2016, 19:58:59
Wie ignoriert man etwas missbilligend? ???

Das muss jetzt geklärt werden, versteh garnicht warum nicht jeder einzelne Satz vorher von mir, vorher durch einen Linguisten geprüft worden ist... ::)

ZitatIst das wirklich so? Wird es vom KpChef tatsächlich ignoriert? Die obigen Schilderungen deuten eher darauf hin, dass der KpChef vernünftig und auch korrekt ist. Daher sollte man schon genau hinschauen, ob einzelne Personen Fehler machen oder ob wirklich die ganze Kompanie einschließlich der KpFührung dafür verantwortlich ist.

Hierbei handelt es sich um die Aussagen eines weiteren Offiziers, welcher sich in unserer Einheit befindet nicht um den KpChef.

Dennoch danke für die rege Beteiligung an alle, habe das ein oder andere mir zu Herzen genommen und versuche es umzusetzen in Zukunft.  :)
Autor wolverine
 - 18. August 2016, 19:58:59
Wie ignoriert man etwas missbilligend? ???
Autor justice005
 - 18. August 2016, 18:43:05
Zitathabe ich halt auf Facebook eine kleine Live Übertragung gestartet um mal einen kurzen Ausschnitt meines Lebens bei Facebook festzuhalten wie so ein Orientierungs Marsch aussieht und meine Erfahrungen mit Freunden zu teilen.

Ok, soweit so klar. Ob das jetzt tatsächlich ein Dienstvergehen war, müsste im Detail überprüft werden. Ganz spontan fällt mir keines ein, aber ich will es auch nicht ausschließen. Ist die Benutzung des Handys im Dienst generell verboten? Dann könnte es vielleicht ein Ungehorsam sein.

ZitatNatürlich wurde das von jemanden an den Ofw weitergemeldet, welcher dies an den Hauptmann weitergemeldet hatte und aufgrund dessen wurde ich halt am nächsten Tag mit dieser sinnvollen Aufgabe zur Bestrafung dort alleine auf den Übungsplatz entsendet.

Das heißt der Kompaniechef hat sich diese Strafe ausgedacht?? Das überrascht mich jetzt wirklich. Der müsste es eigentlich besser wissen.

Zitatwo er dann doch kooperativ war und laut Aussage seiner sich mehr oder weniger für das Verhalten des Ofw entschuldigte.

Das spricht jetzt eher dafür, das sich das der OFw alleine ausgedacht hat.

ZitatEr hätte die Situation rechtlich sich noch einmal angeschaut und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Film oder Fotografierverbot auf diesem Übungsplatz herrscht

ok, also offensichtlich kein Dienstvergehen.

Zitatund er möchte das ich wenn der Ofw sich erneut mir gegenüber "falsch" verhält, ihm dies melde.

Fein, klingt nach Interesse an Dienstaufsicht. Gut.

ZitatIch für meinen Teil habe eingesehen, dass dieser Vorfall und die Gesamtsituation in meiner jetzigen Einheit mir so missfallen, dass Zustände herrschen, welche in meinen Augen äußerst fragwürdig sind wie z.B. Alkohol im Dienst von Dienstgraden, was hier missbilligend ignoriert wird, mir einfach zeigen, dass dies eine Einheit ist in der ich keinen Fuß fassen will.

Das sehe ich etwas anders. Der Oberfeldwebel hat sich falsch verhalten, keine Frage. Vermutlich hat er auch vom KpChef dafür einen saftigen Anschiss bekommen. Aber der KpChef macht hingegen einen vernünftigen Eindruck. Er hat den Sachverhalt analysiert und richtig bewertet. Darüber hinaus wird er bei dem OFw höchstwahrscheinlich nunmehr auch etwas genauer hinschauen. Überall wo Menschen arbeiten, gibt es welche die Fehler machen oder aber auch einfach menschlich unfähig sind. Wie auch immer. Das kann einem immer und überall begegnen. Nicht nur in der Bundeswehr, sondern in jedem Betrieb und überall.

Zitatdass Zustände herrschen, welche in meinen Augen äußerst fragwürdig sind wie z.B. Alkohol im Dienst von Dienstgraden, was hier missbilligend ignoriert wird,

Ist das wirklich so? Wird es vom KpChef tatsächlich ignoriert? Die obigen Schilderungen deuten eher darauf hin, dass der KpChef vernünftig und auch korrekt ist. Daher sollte man schon genau hinschauen, ob einzelne Personen Fehler machen oder ob wirklich die ganze Kompanie einschließlich der KpFührung dafür verantwortlich ist.











Autor Archer
 - 18. August 2016, 08:12:08
Zitat von: justice005 am 17. August 2016, 06:44:13
Ich habe den Sachverhalt nicht richtig verstanden.

Was genau sind "O-Marsch-Zettel"? Warum sollten die eingesammelt werden und was genau hat das mit dem Facebook-Post zu tun?

Bis ich den Sachverhalt kenne, halte ich mich mal mit einer Bewertung zurück.

Bis dahin klingt es jedenfalls zumindest tendentiell nach einem massiven Fehlverhalten des OFw.

In Betracht kommen theoretisch Straftaten wie böswillige Diensterschwerung und/oder Missbrauch der Befehlsbefugnis. Über den Dienst bestimmt der Dienstplan des Chefs und nicht der OFw.
Für die Überstunden, die der TE auf Befehl des OFw gemacht hast, könnte der OFw ggf. in persönliche Haftung genommen werden. Er hat der Bundeswehr bzw. dem Steuerzahler möglicherweise einen finanziellen Schaden zugefügt, wenn er eigenmächtig Dienst ansetzt, was nur der Chef darf.

Auch der Erlass erzieherische Maßnahmen gibt so eine Aktion nicht mal ansatzweise her. Zusatzdienst kann nur der Chef erteilen.

Ob der gesamte Befehl überhaupt einen dienstlichen Zweck hatte, ist zudem fraglich. Aber wie gesagt, die Sache mit den Zetteln und der tiefere Sinn dahinter ist mir noch etwas unklar.

Als KpChef würde ich sowohl gegen den Fragesteller wie auch gegen den OFw ermitteln. Gegen beide besteht ein Verdacht auf Dienstvergehen. Dem ersten Anschein nach wiegt das Dienstvergehen des OFw allerdings deutlich schwerer.

Das ist leider ein häufiges Phänomen, dass Dienstvergehen von Soldaten mit noch massiveren Dienstvergehen der Vorgesetzten beantwortet werden.

Mal sehen, vielleicht wird der Sachverhalt ja noch etwas klarer, damit man zu einer besseren Bewertung kommen kann.

Ersteinmal vielen Dank an dich und alle anderen für das Feedback.
Also im Grunde genommen um es kurz zu fassen habe ich halt auf Facebook eine kleine Live Übertragung gestartet um mal einen kurzen Ausschnitt meines Lebens bei Facebook festzuhalten wie so ein Orientierungs Marsch aussieht und meine Erfahrungen mit Freunden zu teilen.

Natürlich wurde das von jemanden an den Ofw weitergemeldet, welcher dies an den Hauptmann weitergemeldet hatte und aufgrund dessen wurde ich halt am nächsten Tag mit dieser sinnvollen Aufgabe zur Bestrafung dort alleine auf den Übungsplatz entsendet.

Zur weiteren Entwicklung der Gesamtsituation hatte der Hauptmann mich am darauf folgenden Tag noch einmal zu sich beordert in sein Büro wo er dann doch kooperativ war und laut Aussage seiner sich mehr oder weniger für das Verhalten des Ofw entschuldigte.
Er hätte die Situation rechtlich sich noch einmal angeschaut und ist zu dem Entschluss gekommen, dass kein Film oder Fotografierverbot auf diesem Übungsplatz herrscht und er möchte das ich wenn der Ofw sich erneut mir gegenüber "falsch" verhält, ihm dies melde.

Ich für meinen Teil habe eingesehen, dass dieser Vorfall und die Gesamtsituation in meiner jetzigen Einheit mir so missfallen, dass Zustände herrschen, welche in meinen Augen äußerst fragwürdig sind wie z.B. Alkohol im Dienst von Dienstgraden, was hier missbilligend ignoriert wird, mir einfach zeigen, dass dies eine Einheit ist in der ich keinen Fuß fassen will.

Aufgrund dessen werde ich mich nun informieren ob ein AVR Wechsel möglich ist zu den Feldjägern, dies muss ich aber noch prüfen da ich in dem Gebiet keinerlei Ahnung habe.
Autor F_K
 - 17. August 2016, 20:19:31
... und die Zettel kann man schon wieder einsammeln.
Autor justice005
 - 17. August 2016, 19:35:21
Danke für die Info :)
Autor ulli76
 - 17. August 2016, 17:20:08
O- Marsch- Zettel werden die (Zwischen)Ziele gewesen sein, die beim O- Marsch angelaufen wurden. Üblicherweise DIN- A-4- Zettel in Klarsichtfolie oder einlaminiert.
Autor justice005
 - 17. August 2016, 06:44:13
Ich habe den Sachverhalt nicht richtig verstanden.

Was genau sind "O-Marsch-Zettel"? Warum sollten die eingesammelt werden und was genau hat das mit dem Facebook-Post zu tun?

Bis ich den Sachverhalt kenne, halte ich mich mal mit einer Bewertung zurück.

Bis dahin klingt es jedenfalls zumindest tendentiell nach einem massiven Fehlverhalten des OFw.

In Betracht kommen theoretisch Straftaten wie böswillige Diensterschwerung und/oder Missbrauch der Befehlsbefugnis. Über den Dienst bestimmt der Dienstplan des Chefs und nicht der OFw.
Für die Überstunden, die der TE auf Befehl des OFw gemacht hast, könnte der OFw ggf. in persönliche Haftung genommen werden. Er hat der Bundeswehr bzw. dem Steuerzahler möglicherweise einen finanziellen Schaden zugefügt, wenn er eigenmächtig Dienst ansetzt, was nur der Chef darf.

Auch der Erlass erzieherische Maßnahmen gibt so eine Aktion nicht mal ansatzweise her. Zusatzdienst kann nur der Chef erteilen.

Ob der gesamte Befehl überhaupt einen dienstlichen Zweck hatte, ist zudem fraglich. Aber wie gesagt, die Sache mit den Zetteln und der tiefere Sinn dahinter ist mir noch etwas unklar.

Als KpChef würde ich sowohl gegen den Fragesteller wie auch gegen den OFw ermitteln. Gegen beide besteht ein Verdacht auf Dienstvergehen. Dem ersten Anschein nach wiegt das Dienstvergehen des OFw allerdings deutlich schwerer.

Das ist leider ein häufiges Phänomen, dass Dienstvergehen von Soldaten mit noch massiveren Dienstvergehen der Vorgesetzten beantwortet werden.

Mal sehen, vielleicht wird der Sachverhalt ja noch etwas klarer, damit man zu einer besseren Bewertung kommen kann.
Autor Zack_und_weg
 - 16. August 2016, 22:34:55
Moin Kameraden,

tut mir Leid. Ich sehe das Verhalten der beiden Kameraden als eine angeordnete EZM.
Ich sehe Fehler beim Verhalten des PUO sowie dem Offizier.
Wenn ich meinen Rechtsunterricht sowie den Erlass Erzieherische Maßnahmen noch korrekt im Kopf habe, dann muss die EZM in Verbindung mit dem "Tatbestand" stehen.
Das sehe ich hier nicht gegeben. Des Weiteren erinnere ich mich auch an einen Passus, welcher besagt, dass eine Dienstverlängerung aufgrund Fehlverhalten des Soldaten eine Stunde vereinnahmen darf.
Selbstverständlich hat das mit der Dienststellung des Hptm zu tun. DV oder TE-Führer.
Aber auch dann sehe ich keinen Zusammenhang zwischen der EZM und dem Fehler des Uffz'.

Für Korrekturen bin ich aber gerne offen. Vielleicht sehe ich auch nur irgendwas falsch oder habe etwas missverstanden.
mkG
Autor Ryuuma
 - 13. August 2016, 23:42:33
Dafür, dass private Angelegenheiten wie die Nutzung des Handys im Dienst nichts zu suchen haben, kann ich die Reaktion von Blau und Gelb vollkommen nachvollziehen und es dabei belassen. Sowas kann sich wirklich schlecht auswirken.
Autor A-Bomb
 - 13. August 2016, 12:00:38
Ich würde es einfach dabei belassen, du hast während eines Marsches gestreamt und hast dafür einen kleinen Denkzettel erhalten. Sollte ja alles erledigt sein.
Autor F_K
 - 11. August 2016, 18:32:06
Na, wenn Du keine Fehler gemacht hast und ein toller Soldat bist - warum hat den der Hptm einen anderen Eindruck?

Ohne Einsicht in die eigenen Fehler lohnt sich die Antwort nicht.
Autor HM_Zippi
 - 11. August 2016, 18:22:13
Objektiv und dienstlich gesehen hat deine Live-Streaming-Geschichte nichts bei einem Marsch zu suchen. Zettel einsammeln gehört zur Nachbereitung. Ist natürlich schlecht gelaufen, dass Du dann bis 1700 draußen bist, aber da hättest du vielleicht den Herrn OF mal anrufen können, wie er sich dass Ganze vorstellt. Ich verstehe Dich, aber auch die Herren OF und H (sofern es wegen der Streaming-Geschichte war).