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Autor Ralf
 - 14. November 2016, 13:55:31
Genau, danke.  :D
Autor SGBunny
 - 14. November 2016, 12:25:31
Autor Ralf
 - 14. November 2016, 12:08:59
Soweit ich mich erinnern kann war das ein längerer.
Autor SGBunny
 - 14. November 2016, 11:53:17
Thaiboxen und Bundeswehr vereinbar?

Kampfsport und Bundeswehr

Das sind jetzt die beiden die ich auf die schnelle gefunden habe
Autor Ralf
 - 14. November 2016, 11:26:36
ZitatDa hatten wir vor einiger Zeit mal eine mehrseitige Diskussion, vielleicht findet die noch jemand.
Vielleicht sucht den mal jemand raus, a wurde das von allen Seiten beleuchtet.
Autor Almighurt
 - 14. November 2016, 10:51:21
Danke für die Infos!
@Ulli ich bin schon Eingestellt und es war alles in Ordnung mit meinen Fingern.

Ich fass mal Zusammen: Also ein generelles Verbot gibt es nicht, sollte sich die Sportart auf meinen Dienst Auswirken (öftere Ausfälle) wäre es Möglich dass es eine Art verbot gibt.

Dann bin ich ja erstmal beruhigt weil mir meine Hobbies doch sehr am Herzen liegen :)
Autor Andi8111
 - 14. November 2016, 10:16:22
Ich habe dies bereits mehrfach angeregt, der DV hat es jeweils dann umgesetzt. Ein Soldat hatte sich gegen dieses Vorgehen beschwert, die Beschwerde wurde aber abgewiesen.
Also: Es ist möglich.

Der "kleine" Dienstweg bei Leutchen, die immer Montags kommen mit Beschwerden nach Laienfußball und so ab und an mal 150 KzH Tage sammeln, wurden ab und an mal nach §55 entlassen...

Es ist also alles möglich.
Autor ulli76
 - 14. November 2016, 09:59:14
Ich hab noch nie erlebt, dass ein Vorgesetzter das durchgezogen hat. Ein Eingriff in die private Lebensgestaltung ist schon mit hohen Hürden verbunden- auch bei Soldaten, auch kurz vorm Auslandseinsatz.
Autor DeltaEcho
 - 14. November 2016, 02:10:36
Und genau das gibt es sehr wohl, wenn ein Soldat aufgrund seiner Freizeitgestaltung sich immer wieder verletzt, kann ihm diese Sportart in der Freizeit per Befehl verboten werden.

Argumentationshilfe ... verletzt sich ein Soldat an der Uni mehrfach beim Football und wird dadurch möglicherweise sogar im Studium zurückgestuft, würde ich ihn die weitere Ausübung per Befehl verbieten.

Das gute an den HSU Sport AGs ist neben der absoluten Vielfalt, auch die sehr einfache Kontrolle solcher Verbote für Chefs.

Autor SGBunny
 - 13. November 2016, 22:34:31
Zitat von: Jens79 am 13. November 2016, 18:24:53
Als Argumentationshilfe für was?
Falls da jemand mit einem "generellen unqualifiziertem "Is nich"" kommt
Autor Jens79
 - 13. November 2016, 18:24:53
Als Argumentationshilfe für was?
Autor SGBunny
 - 13. November 2016, 17:59:34
Die Bw-Uni in Hamburg hat ein eigenes Footballteam. So als Argumentationshilfe.

http://snipers-hsu.de/
Autor SDW
 - 13. November 2016, 17:12:05
Kampfsport ist weit verbreitet in der Bw, genauso ist ja der Volkssport Fußball, mit regelmäßigen Knie- und Bänderverletzungen (und damit wochen- bis monatelangen Ausfällen) nicht pauschal verboten.
Prinzipiell kann so eine Sportart auch nicht kategorisch oder präventiv verboten werden (unverhältnismäßiger Eingriff in die Freizeitgestaltung, Grundrecht)

Ich denke auch, bevor Du wegen Verstoß gegen §17 Abs 4 SG belangt wirst, wird Dir die Ausübung des Sports erstmal verboten, bzw. es muss dann auch schwerwiegende Auswirkungen auf den Dienst haben. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn es sich häuft.

Präventiv können solche Aktivitäten nur kurzfristig und dann verboten werden, wenn die Einsatzbereitschaft kritisch ist, z.B. während der Einsatzvorbereitung bzw. kurz vor einem Einsatz.
Ob er diese Möglichkeit auch ausschöpft, ist wiederum Sache des Disziplinarvorgesetzten.
Autor ulli76
 - 13. November 2016, 13:26:36
Gebrochene Finger können schon zur Untauglichkeit führen. Man müsste schauen, wie die verheilt sind. Auf jeden Fall die entsprechenden Unterlagen vom Arzt zur Musterung mitbringen
Autor Ralf
 - 13. November 2016, 13:23:53
Da hatten wir vor einiger Zeit mal eine mehrseitige Diskussion, vielleicht findet die noch jemand.
Die hier http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55215.0 meine ich nicht.