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Autor Azur13
 - 17. November 2016, 07:52:09
Ja für Umzüge des Hauptwohnsitz hab ich was gehört. Als ich damals dem Gezi bescheid gegeben hab, hat der Gezisoldat mir nur eine Umzugsbescheinigung von A nach B gegeben und es gab keine für Nebenwohnungen?
Autor BulleMölders
 - 17. November 2016, 06:49:47
Ich kann mich noch erinnern, dass ich in meiner Grundausbildung auch über diese Meldepflicht belehrt worden bin.
Autor Azur13
 - 16. November 2016, 21:19:01
Ich stecke in einer ähnlichen Situation. Hatte für ca 9 Monaten eine Nebenwohnung und wusste nix von so einer Vorschrift.
Wahrscheinlich gibt es jetzt ne Vernehmung weil ich es nicht angeben hab.
Müsste es wegen einer Ü1 jetzt eh angeben.
Autor FoxtrotUniform
 - 16. November 2016, 07:50:36
Nachtrag: Hab mal die ein einschlägige Anlage 6.2 (offen) zur Vorschrift (VS-NfD) geschaut, ja Einrichtung/Auflösung eines Zweitwohnsitzes ist meldepflichtig und als Geschäftsvorfall im PersWBw zu bearbeiten.
Autor FoxtrotUniform
 - 15. November 2016, 21:05:01
Mal auf die Belehrung meldepflichtige Ereignisse schauen. Ich glaube, dass es dort mit aufgeführt ist.

Relevant wird es definitv beim Trennungsgeld / Reisekosten - da muss es auch angegeben werden - sowie bei der Sicherheitsüberprüfung.
Autor Falli34
 - 15. November 2016, 15:57:38
Das mit der Meldebehörde hab ich vor...
Ich meine die Bundeswehr irgendwie informieren, wenn es es sie überhaupt interessieren sollte.?
Autor ToMA
 - 15. November 2016, 15:27:39
§ 21 ff BMG
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Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt dabei als Ihre Hauptwohnung. Haben Sie darüber hinaus noch eine weitere Wohnung, dann handelt es sich um Ihre Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung. Diese muss ebenfalls angemeldet werden. Eine Pflicht zur Anmeldung der Zweitwohnung besteht erst dann, wenn Sie diese für länger als sechs Monate beziehen und Sie die Wohnung zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzen. Zu beachten ist, dass jede Änderung des Wohnungsstatus der Meldebehörde mitteilen ist.
______________________
Autor Falli34
 - 15. November 2016, 14:51:28
Muss man eine Nebenwohnung irgendwo melden falls man sich was in Kasernennähe mieten will?
Hab jetzt vom Gezi eine Formblatt bekommen das betrifft aber nur Umzüge von A nach B?