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Zusammenfassung

Autor SDW
 - 26. November 2016, 18:09:45
Nach meinem Wissen ist der Unterschied auch wichtig für grenzüberschreitenden Verkehr.
Fahrzeuge mit SU-BW-xyz Kennzeichen zählen als zivil und nicht militärisch, d.h. man kann damit in Europa auch einfach rumfahren, ohne dass es diplomatische Verwicklungen gibt, bzw. vorher Papierkram erledigt werden muss. Mit Y Kennzeichen geht das nicht so einfach.

Vgl. auch die Problematik mit Reisen in Zivil vs. Reisen in Dienstanzug. Kameraden aus Mittenwald können gerüchteweise Baladen drüber singen ;)

Mein Verständnis soweit, wenn ich hier falsch liege, bitte ich um Berichtigung!
Autor LwPersFw
 - 25. November 2016, 16:21:51


https://www.bwfuhrpark.de/api/public/media/content/SYSTEM/Header_08.jpg

Die Bundeswehr nutzt bei Fahrzeugen des BwFuhrparkService ein normales Kennzeichen, das mit SU für den Rhein-Sieg-Kreis (Siegburg) beginnt, danach die Buchstaben BW und anschließend eine beliebige Zahl trägt, z. B. SU BW 123. Somit sind solche Fahrzeuge, die der Bundeswehr angehören, nicht mehr als solche zu erkennen, es sei denn, man kennt die Buchstaben-Kombination des Kennzeichens (falls das Fahrzeug nicht die Aufschrift des BW-Fuhrparkservices trägt).

Fahrzeuge des BMVg, als Teil der Bundesregierung, tragen
ein Kennzeichen beginnend mit BD-18 ...

Und daneben gibt es eben noch die alt bewährten Y - ...
vom Panzer bis zum Smart...
Autor miguhamburg1
 - 25. November 2016, 14:17:31
Stimmt natürlich, was die Rechtskonstruktion anbelangt. Die BwFuhrparkservice ist eine Kapitalgesellschaft, die sich zu 75 % unmittelbar und zu 25 mittelbar als Beteiligungsgesellschaft der DB AG in Bundeshand befindet.
Autor JohnnyThunders
 - 25. November 2016, 11:56:35
Zitat von: miguhamburg1 am 25. November 2016, 09:43:52
des Fuhrparkservice als öffentlich-rechtliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland

Nein. Das ist eine GmbH, nix mit öffentlich-rechtlich. Dadurch, dass der Staat (zumindest mittelbar) alle Anteile daran hält, ändert nichts daran, dass es ein privatrechtliches Unternehmen ist.
Autor JohnnyThunders
 - 25. November 2016, 11:52:46
Zitat von: MMG-2.0 am 25. November 2016, 08:54:17
Zitat von: JohnnyThunders am 25. November 2016, 08:04:07
BwFPS ist auch eine private Firma [...]
Streiche eine private Firma, setze ein Öffentliches Unternehmen.

Einigen wir uns auf ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen in öffentlicher Hand.  ;)
Autor miguhamburg1
 - 25. November 2016, 09:43:52
Interessant, @ Jens79, welche gedankliche Konstruktion Sie hier bemühen.

Natürlich sind die Fahrzeuge des BwFuhrparkservice Dienstfahrzeuge der Bundeswehr, denn sie sind ausschließlich für den dienstlichen Fahrbetrieb von Bundeswehrdienststellen angeschafft und werden ausschließlich hierfür bereitgestellt. Dafür ist es vollkommen unerheblich, ob sie im Eigentum der Bundeswehr oder des Fuhrparkservice als öffentlich-rechtliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland stehen.

Und es gibt tatsächlich Fahrzeuge des BwFurhparkservice, die KEIN Y-Kennzeichen haben, sindern vielmehr ausschließlich zivile Wechselkennzeichen. Zum Beispiel der Fahrzeugpark für die politische/militärische Leitung des Ministeriums, die samt und sonders nur verschiedene Berliner Zivilkennzeichen, aber keine Y-Zulassung haben.
Autor MMG-2.0
 - 25. November 2016, 08:54:17
Zitat von: JohnnyThunders am 25. November 2016, 08:04:07
BwFPS ist auch eine private Firma [...]
Streiche eine private Firma, setze ein Öffentliches Unternehmen.
Autor JohnnyThunders
 - 25. November 2016, 08:04:07
BwFPS ist auch eine private Firma (wenn auch, wie Bw Carsharing, im Eigentum des Bundes), dennoch haben die Fahrzeuge Y-Kennzeichen. Die einzigen Fz mit zivilen Kennzeichen, die mir bis jetzt dienstlich begegnet sind, waren solche, die BwFPS bei Engpässen wirklich zivil (Avis, Sixt & Co.) angemietet hatte.
Autor Jens79
 - 24. November 2016, 23:36:23
Ein Dienstfahrzeug der Bundeswehr hat immer ein Y Kennzeichen. Auch ein Dienstfahrzeug mit Wechselkennzeichen, welche für wenige Einheiten vorgesehen sind, haben Grundsätzlich ein Y Kennzeichen.

Kfz, die zivil vom BwFPS zur Verfügung gestellt werden, sind in dem Sinne keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Nur weil ich ein Kfz im Dienst bewege, muss es kein Dienstfahrzeug sein.

Fahrzeuge des (Privaten) Bw Carsharing sind keine Dienstfahrzeuge. Fahrzeuge mit SU Kennzeichen ebenfalls nicht.
Autor 200/3
 - 24. November 2016, 21:31:36
Selbst schon erlebt: beim Fuhrpark zwei Pathfinder zu Ausbildungszwecken angefordert...gab dann auch zwei: einen auf militärisch umgerüsteten grünen mit Y-Kennzeichen und einen in komplett ziviler Ausführung mit Berliner Kennzeichen. Vielleicht vom Fuhrpark angeschafft und noch nicht zum ummelden/umrüsten gekommen? Der Pathfinder ist ja nun eher nicht so das typische CarSharing-Fahrzeug...
Autor Ralf
 - 24. November 2016, 20:22:01
Und es gibt Fahrzeuge über das Bw-Carsharing.
Autor Papierberg
 - 24. November 2016, 20:00:52
Es gibt Dienstkraftfahrzeuge, die neben der Zulassung der Bundeswehr (Y) auch über ein "ziviles" Wechselkennzeichen verfügen, damit man sie gerade nicht als Dienstfahrzeug erkennt. Dies macht allerdings in der von Ihnen geschilderten Konstellation wenig Sinn.  Ich kann mir das nur so erklären, dass es sich bei der im Rhein-Sieg-Kreis vorgenommenen Zulassung trotz der Aufmachung um kein Dienst-Kfz gehandelt hat.
Autor eff.air
 - 24. November 2016, 16:19:33
Servus!
Ich komme grade von einer längeren Autofahrt, auf der mir zwei der "zivilen" Bundeswehrfahrzeuge begegneten. Ich weiß ja, dass die Bundeswehrfahrzeuge ja nun über einen externen Dienstleister geleast und zur Verfügung gestellt werden - zwecks Wiederverkauf etc. (Ich finde Tarnmuster ja eigentlich ganz ansehnlich ;))

Allerdings frage ich mich, ob es Besonderheiten bei der Vergabe der Kennzeichen gibt. Der Passat war klassisch mit Y-Bundeswehrkennzeichen zugelassen, der Clio, oder was das war, allerdings mit dem zivilem Siegburger (SU-BW xxx) Kennzeichen angemeldet. Die Beklebung und der Verweis auf die Internetseite des Bw-Fuhrparkservices war auf beiden identisch.

Gruß effair