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Zitat von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 15:57:58
Der erste Satz bedeutet nur, dass es für die Entscheidung was aus medizinsicher Sicht mit dem Soldaten passiert, egal ist, wie es zur Schädigung gekommen ist.
Also ob der Soldat sich den Haxn gebrochen hat weil er im besoffenen Kopp ausm ersten Stock gesprungen ist, ob er einfach auf Glatteis beim Einkaufen ausgerutscht ist oder ob es bei einem dienstlichen Verkehrsunfall passiert ist, hat primär keinen Einfluss darauf, ob er Soldat bleibt oder entlassen wird.
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2016, 15:41:21
Was ist daran so unverständlich? Nennt sich Fürsorgeverpflichtung.
Zitat von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 15:37:07
Grundsätzlich ist der Verbleib im Dienst unabhängig von der Ursache (zumindest was den medizinischen Aspekt angeht)- abgesehen von Regelungen des Einsatzweiterverwendungsgesetzes. Ziel ist es aktuell auch Soldaten bis zum Ablauf der aktuellen Verpflichtungszeit im Dienst zu belassen, sofern der Soldat das will.
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2016, 15:33:37
Kommt vor.