ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Jens79 am 16. Dezember 2016, 20:54:04Nein. Da die noch trocknen werden sie keine Tauglichkeit bekommen.
ZitatDer Zustand nach Drogen-, Alkohol- oder Medikamenten-Entwöhnungsbehandlung ist, soweit es sich bei der untersuchten Person nicht um einen aktiven SaZ oder BS handelt, nach GZr VI 15 einzustufen. Bei aktiven SaZ und BS mit abgeschlossener Drogen-, Alkohol- oder Medikamenten-Entwöhnungsbehandlung ist stets eine wehrpsychiatrische Zusatzbegutachtung zu veranlassen, bei der von wehrpsychiatrischer Seite eine GZr-Empfehlung (II 15, III 15, IV 15, V 15 oder VI 15) auszusprechen ist. Vor diesem Hintergrund ist bei einem ,,aktiven" SaZ oder BS nach abgeschlossener Drogen-, Alkohol- oder Medikamenten-Entwöhnungsbehandlung eine kontinuierliche wehrpsychiatrische Verlaufsbeobachtung erforderlich!