Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor tank1911
 - 20. Dezember 2016, 20:15:34
Auf den TE bezogen passt es. Frage beantwortet. Da er nicht studiert hat, erübrigt sich es, ins Detail bzgl. möglicher Dienstgrade zu gehen. (die Grammatik ist geschenkt)
Autor Tommie
 - 20. Dezember 2016, 20:01:24
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Aussage von "tank1911" nicht nur grammatikalisch sehr bescheiden formuliert ist, sondern dass genau das hier zutrifft:

Zitat von: Tommie am 20. Dezember 2016, 19:20:53Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch!
Autor dunstig
 - 20. Dezember 2016, 19:50:13
Naja, darum dass jemand mit Vordienstzeit seinen alten Dienstgrad beibehält, geht es hier doch garnicht. Daher deckt die von tank1911 getätigte Aussage doch den für den TE relevanten Fall ab, da der ja offensichtlich keine Vordienstzeit hat. Nur wenn er anstelle der Ausbildung ein Studium abgeschlossen hätte, wäre es für ihn evtl. von Relevanz gewesen. Dass man dann wieder jede einzelne mögliche Fallkonstellation betrachten muss, die den TE nicht im Ansatz berührt, statt es bei der für ihn relevanten Info zu belassen...
Autor Tommie
 - 20. Dezember 2016, 19:20:53
Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch! Beispiel: Ein ehemaliger SaZ 8 in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes wurde -wie es noch bis vor kurzem üblich war!- nach sechseinhalb Jahren in den BFD entlassen, macht sein Abitur nach und wird als Offiziersanwärter wieder eingestellt. Er startet selbstverständlich mit seinem letzten Dienstgrad, in der Regel also als "StUffz" mit dem Zusatz OA!

Einen höheren Dienstgrad gibt es nur bei einer förderlichen Ausbildung für die jeweiligen Laufbahn. Um beim Beispiel des TE zu bleiben: Ein Bewerber für die Feldwebel-Laufbahn würde mit dem Eingangsberuf Industriekaufmann, je nach Schulbildung als "Uffz (FA)" (Hauptschulabschluss!) oder "StUffz (FA)" eingestellt werden. Ein "Zauberlehrling" dagegen wird, weil der Industriekaufmann dafür keine förderliche Ausbildung ist, eben als "Schulterglatze (OA)" eingestellt, sofern er keine Vordienstzeit und keinen Dienstgrad aus einem früheren Wehrdienstverhältnis hat!

@ LilaLauneBär:

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Sie Ihren Dienst als "Schulterglatze (Zauberlehrling)" antreten werden ;D ! Reicht das jetzt ;) ?
Autor tank1911
 - 20. Dezember 2016, 15:30:43
Offiziere steigen wenn nur mit absolviertem Studium und entsprechender Berufserfahrung mit höherem Dienstgrad ein.
Autor schlammtreiber
 - 20. Dezember 2016, 15:19:56
Nein, bei Offizieranwärtern nicht.

Nur, wenn man in die entsprechende Laufbahn der Unteroffiziere oder Feldwebel im Fachdienst geht, und eine dort brauchbare Ausbildung vorweist, dann steigt man mit höherem Dienstgrad ein.
Autor LilaLauneBaer
 - 20. Dezember 2016, 15:18:02
Guten Tag,

als ich im Bewerbungsverfahren für die Offizierslaufbahn in Köln war, gab es die Möglichkeit einzutragen, ob man beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Da ich jetzt vor Dienstantritt in 2017 meine Ausbildung zum Industriekaufmann beende, wollte ich wissen, mit welchen Dienstgrad man einsteigt. Hab mal in einem älteren Beitrag gelesen, dass man mit einem höheren Dienstgrad beginnt. Stimmt das? Wird mir mitgeteilt, welcher das ist?