ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 11. Januar 2017, 14:14:56
Wenn du nach Versetzung unter Zusage der UKV an den neuen Standort ziehst - also an einen Ort im räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes - bekommst du die UKV erstatten und kein Trennungsgeld.
Wenn du unter Nichtzusage der UKV - also mit Anspruch auf Trennungsgeld - versetzt wirst kannst du auf eigene Kosten natürlich umziehen und behältst auch den Trennungsgeldanspruch, sofern du nicht in den räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes ziehst.
Gruß Andi
Zitat von: Skizzl am 11. Januar 2017, 13:30:57
Meine Frage ist, ob ich auch eine derart befristete Wohnung anerkannt bekekomme.
Zitat von: Skizzl am 11. Januar 2017, 13:30:57
Zweite Frage bezieht sich auf einen Umzug nach der Versetzung.