Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 12. Januar 2017, 12:59:19
ZitatDie ersten Monate zählen ja scheinbar als Wehrübung - d.h. da ruht mein Arbeitsverhältnis und ich muss es nicht kündigen.

Als "Wehrübung" zählt da gar nichts. Wenn man auf Grund seines zivilen Berufsabschlusses mit höherem Dienstgrad eingestellt wird leistet man eine Eignungsübung. Dann greift aber nicht das ArbPlSchG sondern das Eignungsübungsgesetz. Wie dort zu verfahren ist, regelt genau dieses Gesetz.
Autor BlueNotes
 - 12. Januar 2017, 11:48:48
Hallo,

ich bin derzeit in einem Wiedereinstellungsverfahren. Ob ich genommen werde, ist noch nicht sicher, jedoch möchte ich mich vorab schonmal darüber informieren wie das später mit meiner bisherigen Arbeitsstelle aussieht.

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Die ersten Monate zählen ja scheinbar als Wehrübung - d.h. da ruht mein Arbeitsverhältnis und ich muss es nicht kündigen.

Aber wann endet dieser Status Wehrübung und wann muss demnach eine Kündigung beim alten Arbeitgeber erfolgen?