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Autor B511
 - 13. Januar 2017, 08:40:32
Gut, das habe ich dann wohl übersehen. Ich war direkt über den Berufefinder gegangen und dort stand nur was zum Mindestalter.
Vielen Dank!
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 08:36:02
Auf der von Ihnen genannten Seite:

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-im-truppendienst/36838

Hier dann unter "Voraussetzungen".
Autor B511
 - 13. Januar 2017, 08:31:41
Gut, danke für die Antwort. Gibt es da zufällig einen Link wo das noch ausgewiesen wird? Wie gesagt, auf bundeswehrkarriere.de habe ich dazu nichts gefunden.
Autor KlausP
 - 13. Januar 2017, 08:21:10
Zitat... auf Bundeswehrkarriere.de habe ich für den FwTrd kein Höchstalter bei Einstellung (mehr) gefunden. ...

Aber ich. Es hat sich nichts geändert, man darf nach wie vor das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Autor B511
 - 13. Januar 2017, 08:17:42
Morgen,

auf Bundeswehrkarriere.de habe ich für den FwTrd kein Höchstalter bei Einstellung (mehr) gefunden. Mein letzter Wissensstand war das vollendete 29. Lebensjahr als Höchstalter für den Truppendienst. Ich selber bin 31 Jahre.
Die einzigen Höchstaltersgrenzen die ich auf die Schnelle gefunden habe waren die für die Übernahme in die Beamtenlaufbahn für Soldaten (50) und für den feuerwehrtechnischen Dienst (40, wie im zivilen BFW-Bereich in vielen Bundesländern also auch).

Meine Frage lautet nun: gibt es die absolute Altersgrenze für den Feldwebel im Truppendienst noch, oder ist das gestrichen worden und man hat, auch als bspw. wie ich 31 jähriger, nun die Möglichkeit sich zu bewerben?

Es kann natürlich auch sein, dass ich die Altershöchstgrenze einfach übersehen habe, ich konnte jedoch nichts bzgl. eines vollendeten 29. Lebensjahres entdecken. Es wäre schön, wenn ihr mir da was fundiertes zu sagen könntet.


Vielen Dank & Gruß