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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 21. Januar 2017, 10:59:30
Wenn das Tragen der bereitgestellten Uniformteile etc. nicht mehr möglich ist, sind Brustimplantate ein Ausmusterungsgrund.
Aber das ist ja bei einer Zahnspange alles kein Problem;)
Autor ulli76
 - 21. Januar 2017, 10:46:33
Ich glaub, das mit den Implantaten ist kein Ausmusterungsgrund mehr.

Ja, man darf medizinisch nicht notwendige, aber kosmetisch erwünschte Maßnahmen während der Dienstzeit auf eigene Kosten durchführen lassen.
Um Folgen für die Tauglichkeit zu vermeiden, ist jedoch eine Beratung durch den Truppen(zahn)arzt erforderlich. Des weiteren muss der Zeitraum mit dem DV abgesprochen sein.
Das Studium ist aber ein guter Zeitraum.
Autor Andi8111
 - 21. Januar 2017, 02:31:02
Ich kenne Soldaten mit fehlendem Arm. Das begründet trotzdem keinen Anspruch auf die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung...

Aber während des Studiums denke ich wird es keine Probleme geben...
Vor allem in einer Zeit, in der TrÄrzte sogar über Brustimplantate hinwegsehen...
Autor Pericranium
 - 20. Januar 2017, 23:17:50
Darfst du. Ich kenne Soldaten mit Zahnspange.
Autor Maria94
 - 20. Januar 2017, 21:45:42
Es besteht kein medizinischer Bedarf. Es ist nur mein eigener Wunsch einen kosmetischen Makel zu beheben. Der Kieferorthopäde schätzt die Kosten auf 5.000€ die ich auch selbst bezahlen würde. Mir geht es rein um die Frage, ob ich nun in meinen gesamten 13 Jahren keine kieferorthopädische Behandlung durchführen lassen darf.
Autor Andi8111
 - 19. Januar 2017, 17:56:51
3,5 geht auch... ;)
Autor Tommie
 - 19. Januar 2017, 17:35:32
Und ich nehme mal an, den Bedarf sehen sie zum 2,3-fachen Satz nach GOZÄ ;) ?
Autor StOPfr
 - 19. Januar 2017, 17:32:51
Zitat von: Andi8111 am 19. Januar 2017, 16:38:01
Kieferorthopäden sehen bei allen Selbstzahlern Behandlungsbedarf...

:D
Autor Andi8111
 - 19. Januar 2017, 16:40:05
Andi: Ist Behandlungsbedarf jetzt abzusehen, wird der Truppenzahnarzt sie nicht einstellen ;)
Es klingt jetzt auch nicht nach was hochakutem.. da es ja nur "stört"...
Autor Andi8111
 - 19. Januar 2017, 16:38:01
Kieferorthopäden sehen bei allen Selbstzahlern Behandlungsbedarf...
Autor F_K
 - 19. Januar 2017, 15:52:29
Wie hat denn aktuell ein Kieferorthopäde die medizinische Notwendigkeit gesehen?

Was für Kosten hat er abgeschätzt?
Autor Andi
 - 19. Januar 2017, 15:23:19
Das Schreiben bedeutet nicht, dass du bei der Bundeswehr nicht mehr behandelt wirst, wenn es notwendig ist, sondern nur, dass medizinisch notwendige Maßnahmen vor der Einstellung abgeschlossen sein müssen, damit die Bundeswehr diese kosten nicht übernehmen muss.

Eine medizinisch nicht notwendige kieferorthopädische Behandlung während des Studiums sollte möglich sein, aber das besprichst du dann mit deinem zuständigen Truppenzahnarzt an der Uni. Wichtig: sollte es durch die Behandlung dann zu Einschränkungen in der militärischen Verwendungsfähigkeit/Tauglichkeit kommen darfst du sie nicht ohne das Einverständnis deines Disziplinarvorgesetzten durchführen.
Vielleicht erwischst du aber ja auch einen Truppenzahnarzt der einen medizinischen Grund findet, der bei einer Kostenplanprüfung nicht beanstandet wird - dann zahlt die Bundeswehr nämlich die Behandlung und du musst sie auch vom Disziplinarvorgesetzten nicht genehmigen lassen. ;)

Gruß Andi
Autor Maria94
 - 19. Januar 2017, 15:17:04
Guten Tag,

ich habe meinen Dienstantritt am 1.7. als Offizieranwärter und würde gerne wissen, ob es möglich wäre während meiner Dienstzeit z.B. im Studium, das Tragen einer Zahnspange genehmigt zu bekommen. Heute haben ich nämlich ein Schreiben bekommen in dem es steht, alle kieferorthopädischen Maßnahmen müssten bis zum Dienstantritt abgeschlossen sein. Es ist nichts zwingend notwendiges, aber es stört mich einfach und da dachte ich, dass ich mir eine feste oder lockere Zahnspange verpassen lasse, sobald ich das nötige Kleingeld dazu habe. Das Schreiben verunsichert mich jetzt doch ein wenig.