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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 23. Januar 2017, 06:39:34
Zitat von: Humburdo1994 am 22. Januar 2017, 19:27:09

....wo ich mich melden muss um diese 80% zu bekommen.


Folgen Sie den von Papierberg (2. Link) oder mir angegebenen Link.

Dort wählen Sie die BVA ASt von der Sie besoldet werden und finden Ansprechpartner. Frage Sie ob diese ASt für Sie zuständig ist, oder die ASt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihre Stammeinheit liegt.

Fragen Sie auch einmal Kameraden in Ihrer Einheit, die bereits Beihilfe nutzen... ! Diese können aus der Praxis erklären...
Autor KlausP
 - 22. Januar 2017, 19:37:49
Zitat von: Humburdo1994 am 22. Januar 2017, 19:27:09
Vielen Dank für die Zahlreichen antworten ich werde mich nochmal mit den Sozialdienst in Verbindung setzten und da mal hinterfragen wo ich mich melden muss um diese 80% zu bekommen.

Und ja wir sind noch nicht verheiratet nur sage ich immer Frau  ;D

Viel Dank schonmal !

Gehen Sie mal auf www.bundeswehr.de und geben Sie dort den Suchbegriff "Beihilfe" ein.
Autor Humburdo1994
 - 22. Januar 2017, 19:27:09
Vielen Dank für die Zahlreichen antworten ich werde mich nochmal mit den Sozialdienst in Verbindung setzten und da mal hinterfragen wo ich mich melden muss um diese 80% zu bekommen.

Und ja wir sind noch nicht verheiratet nur sage ich immer Frau  ;D

Viel Dank schonmal !
Autor justice005
 - 22. Januar 2017, 16:46:57
Oben schreibt er von seiner Partnerin, der Mutter seines Kindes, die aufenthaltsrechtlich nur eine "Duldung" hätte. Das klingt nicht nach einer Ehefrau.

Versicherungstechnisch ist das Kind das geringste Problem, weil man für das Kind nur eine 20% Versicherung braucht, die es sehr günstig gibt.

Für die Mutter sehe ich allerdings gar keine Ansprüche, jedenfalls weder beihilferechtlich (weil nicht verheiratet), noch sozialrechtlich (weil Partner in Bedarfsgemeinschaft zu viel verdient). Trotzdem wäre hinsichtlich der Krankenversicherung das Ausländeramt die erste Ansprechstelle. Irgendwer muss die Kosten der Krankenversicherung übernehmen, alleine schon wegen der Versicherungspflicht.
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2017, 11:01:37
Zitat von: justice005 am 22. Januar 2017, 10:40:57

Aber eine Sache verstehe ich wiederum nicht. Wieso hat die Partnerin einen Anspruch auf Beihilfe? Muss man dazu nicht verheiratet sein???

Er schreibt "...meine Frau..."

Das habe ich als Ehefrau interpretiert...
Autor Papierberg
 - 22. Januar 2017, 10:51:32
Zitat von: Humburdo1994 am 21. Januar 2017, 22:59:08
Da war ich bereits, dort wurde mir gesagt das ich angeblich keine Wahl habe und meine Frau und Tochter Privat Versichern muss nur kann ich mir das nicht leisten jeden Monat nochmal 500 € für die Versicherung auszugeben..

Selbstverständlich muss für die Tochter eine private KV in Form der Restkostenversicherung (20%) abgeschlossen werden um der Versicherungspflicht zu genügen. Die o.a. Einlassungen hatten (zu meinem Erstaunen) nahegelegt, dass die Beratung auf Vollversicherung beider Personen abzielte.
Autor justice005
 - 22. Januar 2017, 10:40:57
Die Beihilfe zählt nur, wenn man den nicht erstattungsfähigen Rest privat versichert hat. Der Sozialdienst hat also schon richtig beraten. Die private Versicherung ist auch nicht so teuer. Eine 20% Versicherung für ein Kind kriegt man schon für weniger als 100 Euro im Monat.

Aber eine Sache verstehe ich wiederum nicht. Wieso hat die Partnerin einen Anspruch auf Beihilfe? Muss man dazu nicht verheiratet sein???
Autor LwPersFw
 - 22. Januar 2017, 10:40:13
Es ist die Aufgabe des Sozialdienstes Sie umfassend zum Thema Beihilfe zu informieren, wenn Sie dies wünschen.

Ihre Ehefrau ist zu 70 % beihilfeberechtigt.
Ihr Kind ist zu 80 % beihilfeberechtigt.

Für die restlichen 30 bzw 20 % brauchen Sie jeweils eigene Verträge bei einer privaten KV (Restkostenversicherung)

Neben der Beratung beim Sozialdienst... Das Internet ist voll von Informationen zu diesen Themen.

Achten Sie nur darauf, dass die Ausführungen sich auf die Beihilfe für Bundesbeamte beziehen (nicht Landesbeamte).

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/110_Ansprechpartner/beihilfestellen_bw.html
Autor Papierberg
 - 22. Januar 2017, 10:35:14
1. Es ist korrekt, dass für Kinder von aktiven Zeit- und Berufsoldaten ein Beihilfebemessungssatz von 80% der beihilfefähigen Aufwendungen festgelegt ist, sofern diese Kinder beim Familienzuschlag (also den Dienstbezügen) berücksichtigungsfähig sind (vgl. insbesondere § 40 BBesG).

2. Die Anträge auf Beihilfe müssen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle des Bundesverwaltungsamtes einreichen. Mehr Informationen dazu hier und hier.

3. Es ist schon verwunderlich, dass der Sozialdienst Ihnen zu einer privaten KV geraten hat.

4. Was Ihre Lebensgefährtin betrifft, dürfte die medizinische Behandlung sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz richten bzw. der Leistungsanspruch aufgrund einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihnen entfallen. Auch hier wäre der Sozialdienst die richtige Ansprechstelle.
Autor Tommie
 - 22. Januar 2017, 10:28:46
Sowohl Ihre Partnerin, als auch Ihr Kind sind beihilfeberechtigt! D. h., dass Sie über eine private Krankenversicherung nur den Teil absichern müssen, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist! Sie vereinbaren einen erneuten Termin mit dem Sozialdienst der Bundeswehr, lassen sich dort das Prinzip der Beihilfe erklären, finden zusammen mit dem Sozialdienst heraus, welche Beihilfestelle für Sie zuständig ist (Bitte dazu unbedingt eine Bezügeabrechnung mitbringen!) und kümmern sich anschließend darum, einen günstigen Versicherer zu finden, bei dem Sie den teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, privat absichern! Das war´s dann auch schon ...
Autor ulli76
 - 22. Januar 2017, 09:46:00
Geh zum Sozialdienst und löcher die nochmal.
Autor Humburdo1994
 - 22. Januar 2017, 00:13:46
Dort wurde mir nahegelgt mein Kind mit meiner Partnerin zusammen Privat zu versichern..

Nur habe ich gehört das ich bis zu 80% an Kosten erstattet bekommen nur ist die frage wie und wo ich das beantrage.
Autor LwPersFw
 - 21. Januar 2017, 23:16:22
Wenn Sie beim Sozialdienst waren... Was wurde Ihnen dort zum Thema Beihilfe für Ihr Kind erklärt ?
Autor Humburdo1994
 - 21. Januar 2017, 22:59:08
Danke für die schnelle Antwort.

Da war ich bereits, dort wurde mir gesagt das ich angeblich keine Wahl habe und meine Frau und Tochter Privat Versichern muss nur kann ich mir das nicht leisten jeden Monat nochmal 500 € für die Versicherung auszugeben..

Und nur als kleine Anmerkung es geht nur um meine Tochter nicht um meine Partnerin.
Autor KlausP
 - 21. Januar 2017, 22:55:25
Ich empfehle Ihnen dringend, sich mit dem für Ihren Standort zuständigen Sozialdienst der Bundeswehr in Verbindung zu setzen.