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Zitat von: wolverine am 24. Januar 2017, 18:19:03Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Zitat von: MATAutor am 24. Januar 2017, 17:04:01Das mag alles sein aber im hier geschilderten Fall trifft das nicht zu. Zuerst bei den Eltern gewohnt und dann eine Wohnung im Nirgendwo genommen, die mit dem Dienst beim Bund nichts zu tun hatte, begründet keine Ansprüche. Nur so hätte man ihn belehren können, wenn er denn irgendwen gefragt hätte. Ich sehe da bisher kein Versäumnis, egal von wem.
Für junge Soldaten ist es schwer dies vorher zu erfahren, da es viele Einheiten gibt die dies nicht kunt tun. Selber häufig erlebt, das man erst im nachhinein erfähr, wie der Werdegang ist mit dem TG.
Dann ist es meist aber schon zu spät, leider ist es in der Truppe immernoch so, das vieles nur mit nachfragen erfahren wird.
Zitat von: D_s am 24. Januar 2017, 08:44:08
Bin dann jedoch nach einigen Monaten umgezogen und nach ca. einem halben Jahr habe ich mich auf Grund dessen versetzen lassen
Zitat von: D_s am 24. Januar 2017, 08:37:08Mir gings nur um die Ansprüche, die man ggf aus meiner alten Einheit rückwirkend eben geltend machen könnte.