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Zitat von: justice005 am 09. Dezember 2016, 17:44:24
Das ist aber auch im Spaß nicht lustig, weil es sachlich falsch ist.
Ein 2 oder 3-Sterne-General ist kein Verwaltungsdirektor, sondern ausschließlich ein militärischer Führer. Die jeweiligen Befehlshaber und Kommandeure führen den nachgeordneten Bereich - je nach Ebene - operativ oder taktisch. Um dies leisten zu können, haben sie Stäbe, in denen das ganze (militärisch) organisiert wird. Mit der Wehrverwaltung hat das überhaupt nichts zu tun.
Die Wehrverwaltung ist übrigens NICHT für die Bearbeitung von Eingaben und auch in den allerwenigsten Fällen für Verwaltungsbeschwerden zuständig. Zu Eingaben wird durch die jeweiligen Disziplinarvorgesetzten auf allen Ebenen Stellung genommen. Das ist also eine truppendienstliche Angelegenheit. Im Übrigen entscheiden auch militärische Vorgesetzte meistens über Verwaltungsbeschwerden, da sollte man sich von dem Begriff "Verwaltung" nicht täuschen lassen.
Der Bereich der Wehrverwaltung macht völlig andere Dinge. Er kümmert sich um Personalgewinnung (z.B. durch die Karrierecenter.), er kümmert sich um Beschaffung von Rüstungsgütern (BAAINBw), um Infrastruktur, Finanzen (BAIUD) und vieles andere, was der klassische Soldat nicht macht.
Daher sind die Aufgaben eigentlich wahrlich nicht zu verwechseln.
Zitatvon zwei bis drei Verwaltungsstellen vergleichbar einfacher Dienst auf Einheitsebene
ZitatEs gibt also Graubereiche.
Zitat von: justice005 am 09. Dezember 2016, 17:44:24Zitat
Das ist aber auch im Spaß nicht lustig, weil es sachlich falsch ist.
Die Tatsache, dass von vornherein auf eine Überspritzung hingewiesen wurde, impliziert die Abweichung zur Realität als Stilmittel. Was den persönlichen Unterhaltungswert betrifft... ich habe nicht mit Applaus gerechnet.![]()
ZitatHier mal ein nicht erst gemeinter Tritt auf den Kampfstiefel:
Stabsdienst sind verwaltungsnahe Tätigkeiten, die die Truppe leider selbst wahrnehmen muss,
1. um ihre Dienstpostendotierungen zu rechtfertigen,
2. weil die Bundeswehrverwaltung nicht mehr überall sein kann und im Übrigen mit der Bearbeitung von Eingaben an den Wehrbeauftragen und Verwaltungsbeschwerden befasst ist.
Zitat von: Papierberg am 09. Dezember 2016, 11:27:19
Hier mal ein nicht erst gemeinter Tritt auf den Kampfstiefel:
Stabsdienst sind verwaltungsnahe Tätigkeiten, die die Truppe leider selbst wahrnehmen muss,
1. um ihre Dienstpostendotierungen zu rechtfertigen,
2. weil die Bundeswehrverwaltung nicht mehr überall sein kann und im Übrigen mit der Bearbeitung von Eingaben an den Wehrbeauftragen und Verwaltungsbeschwerden befasst ist.