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Zitat von: HptFw u. motiviert am 09. Februar 2017, 21:41:36
Ich z.B. Ich gebe mein Job um als SaZ 25 einzusteigen..... und wenn wir schon mal beim Thema sind! Eignungsfeststellung bestanden und alle Nötigen Unterlagen zur Genehmigung ans BMV gesandt. Natürlich habe ich auch ein Ziel - BS zu werden. Mein Alter ist 42 ;-)
Zitat@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.Weil das auch eine BS-Zusage ist und du auch auf eine abhebst.
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 19:07:18
Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen!
Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 18:33:13Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.
ZitatTommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:38:14Tommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?
§ 28, Absatz 4 der SLV:Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."
Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:20:07
Fassen wir also kurz zusammen:
1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!
Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten!
ZitatAusserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.
Zitat...
(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert
werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin
oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1. die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in
Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2. zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber
sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.
Bewerberinnen und Bewerber sind darauf hinzuweisen, dass sich die Frist für die Umwandlung verlängert,
wenn innerhalb dieser drei Jahre die Mindestdauer der Verwendung nach Satz 1 Nummer 1 aus besonderen
dienstlichen Gründen nicht erreicht wird. Die Frist verlängert sich auch um Zeiten einer Beurlaubung unter
Wegfall der Geld- und Sachbezüge, wenn die Beurlaubung weder dienstlichen Interessen noch öffentlichen
Belangen dient. ...
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 17:50:23
Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!