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ZitatDeshalb wäre der einfachste Weg der Zusammenarbeit irgendeinen angemessenen Teil für seine Schusseligkeit zu bezahlen. Und das lange Diskutieren wann, wo, was verloren wurde ist nervig.
Zitat von: justice005 am 16. Februar 2017, 06:25:58
[...]Zitatbei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können!
NEIN !!!
Man sollte in diesen Fällen nie, nie, nie, nie, nie, nie, nie, und auf keinen Fall freiwillig (!!!) zahlen! Wenn es nach mir geht, dann sollte bereits diese Möglichkeit auf dem Formular verboten werden!
Eine freiwillige Zahlung ist ein Schuldeingeständnis, welches es für den Disziplinarvorgesetzten überflüssig macht, eine ordentliche Beweiswürdigung vorzunehmen und gerichtsfest nachzuweisen, dass der Soldat wirklich groß fahrlässig gehandelt hat.
[...]
Der Soldat sollte IMMER warten, bis eine formelle Zahlungsaufforderung kommt und die grobe Fahrlässigkeit dargelegt wird. Dann kann der Soldat - ggf. nach Rücksprache mit der Haftpflichtversicherung - den Schaden bezahlen. Wenn er der Ansicht ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann er gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten.
ZitatZitatbei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können!
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 18:24:22
Oder wenn Soldaten nicht einheitsnah verwendet werden, zum Beispiel Ordonnanzen in Unteroffizier-/Offzierheimen
Zitat von: Hallojohn am 15. Februar 2017, 17:36:14
Das ich die fehlende Ausrüstung bezahlen muss bzw auch werde. Ist selbstverständlich. Es gehört ja nicht mir. Meine Frage richtete sich eher in Richtung Disziplinaren Maßnahmen.