Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Pintax
 - 25. Februar 2017, 20:34:11
Alles klar, danke an euch für die Antworten!
Autor LwPersFw
 - 25. Februar 2017, 17:20:35
Nach Änderung des Einkommensteuergesetzes gilt für Freiwillig Wehrdienst Leistende (Dienstbeginn ab 1. Januar 2014) Steuerfreiheit bei:

+ Wehrsoldtagessatz;
+ doppelter Wehrsold bei Verwendung im Ausland; Auslandsverwendungszuschlag;
+ Bekleidung;
+ unentgeltliche truppenärztliche Versorgung;
+ Unterkunft, wenn Verpflichtung zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft besteht.

Zu versteuern sind:

+ Wehrdienstzuschlag;
+ besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld);
+ Entlassungsgeld;
+ erhöhter Wehrsold für besondere zeitliche Belastung; besondere Vergütung (vergleichbar Erschwerniszulagen);
+ Verpflegung;
+ Unterkunft, wenn keine Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft besteht.

Und wie Ralf schon sagte, die Beträge sind überschaubar...
In Steuerklasse I irgendwo zw. ca. 11...30 €/mtl.
Autor Ralf
 - 25. Februar 2017, 16:07:31
Wobei man recht lange im steuerfreien Raum ist. Irgendwo geisterte mal eine Zahl vom 17. Monat ab erst ein paar wenige Abschläge.
Autor Papierberg
 - 25. Februar 2017, 16:02:29
@Fluffy Unicorn

Sie haben das richtig verstanden. Ihnen steht ab dem 1. Dienstmonat ein Wehrdienstzuschlag zu, der rückwirkend am Zahltag des 2.  Dienstmonats ausgezahlt wird.

Zur weiteren Frage: Einige Bestandteile der Dienst- und Sachbezüge sind steuerpflichtig, der Wehrsold als solches ist jedoch steuerfrei. Die von Ihnen zitierte Broschüre ist mir zwar nicht geläufig, da die Versteuerung sich aber nach individuellen Merkmalen richtet, dürften wohl Bruttobezüge angegeben worden sein.
Autor Tommie
 - 25. Februar 2017, 15:58:17
Zitat von: FluffyUnicorn am 25. Februar 2017, 15:24:37Da steht, dass der Wehrdienstzuschlag im 2. Monat ausgezahlt wird, also muss ich das dann so verstehen das ich dann den Wehrdienstzuschlag vom 1. Monat dann eigentlich erst im 2. bekomme ?

So ist es! Der Wehrdienstzuschlag für den aktuellen Monat wird immer erst mit dem Wehrsold des Folgemonats, also zum 15., ausgezahlt!
Autor FluffyUnicorn
 - 25. Februar 2017, 15:52:29
Zitat von: Pintax am 25. Februar 2017, 15:39:40
Hey, die Frage kann ich dir (noch) nicht beantworten, aber ich hätte da auch eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann:

Ist der Lohn der in der FWDL-Broschüre steht Brutto oder Netto?

LG Philipp


Soweit ich weiß ist der Netto ;)
Autor Pintax
 - 25. Februar 2017, 15:39:40
Hey, die Frage kann ich dir (noch) nicht beantworten, aber ich hätte da auch eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann:

Ist der Lohn der in der FWDL-Broschüre steht Brutto oder Netto?

LG Philipp
Autor FluffyUnicorn
 - 25. Februar 2017, 15:24:37
Hallo ihr Lieben :)
Ich habe mal kurz eine Frage zum Thema Bezahlung für die FWDL'er..
Ich fange ab dem 03.04 an und beginne meine Grundausbildung in Bogen.

Meine Frage ist nun dort steht ja , das ich im ersten monat (ohne den wehrdienstzuschlag ) knapp 340 euro bekomme.. Und ab dem zweiten monat dann ja normal mit dem Wehrdienstzuschlag.. da steht das der Wehrdienstzuschlag im 2. Monat ausgezahlt wird, also muss ich das dann so verstehen das ich dann den Wehrdienstzuschlag vom 1. Monat dann eigentlich erst im 2. bekomme ? Oder wie muss man das verstehen, das würde mich mal interesseiren :)

Liebe Grüße.