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Zitat von: 200/3 am 12. März 2017, 13:53:02So kenn ich das auch. Und bei Lehrgängen/Abwesenheiten bis 3(?) Wochen muss man auch gar keinen weiteren Aufwand betreiben: die Reisekostenabrechnung macht man bei Rückkehr in die Stammeinheit, die Reisekostenanzeige dient gleichzeitig als Abrechnung/Antrag TG.
Zitat von: KlausP am 12. März 2017, 13:31:21Hmm... Schade, dann habe ich das wohl falsch verstanden. Trotzdem danke für die Aufklärung. Und noch was: Wo gebe ich den Antrag für die Erstattung der Reisekosten ab?
Trennungsgeld bekommen Sie aber auch auf dem Lehrgang nur dann, wenn Sie auch einen berücksichtigungsfähigen eigenen Hausstand haben.