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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 14. März 2017, 18:56:26
Spiess ist gut - Lösung wird aber vermutlich Entlassung nach 10 Monaten, und dann entweder erneut FWDL oder halt Wehrübung sein.
Autor blizz4wizz
 - 14. März 2017, 18:34:37
Hallo zusammen,

kurz und prägnant meine Situation:

Ich bin FWDL 10 und überlege zu verlängern (auf FWDL 20)
Nun habe ich die einmalige Gelegenheit ein 'besonderes' Praktikum (2 monate) zu machen, welches ich für mein Studium, dass ich im Anschluss auf jedenfall machen möchte, unbedingt brauche (Pflichtvorpraktikum).

Meine Frage also:

Gibt es die Möglichkeit, sich für das Praktikum quasi 'freistellen' zu lassen und danach meinen FWD zu Ende zu machen.
Das Praktikum wäre bei Verlängerung des FWD in Dienstmonat 11 und 12.

Ansonsten würde ich FWD wahrscheinlich nicht verlängern um mein Prakikum und Studium im Anschluss an die 10 Monate durchführen zu können.

Wurd dann doch komplizierter alseehofft aber ich hoffe Ihr könnt mir helfen!
Oder wenigstens sagen, an wen ich mich am besten zu wenden habe (Spieß, Perser?).

Vielen Lieben Dank im Vorraus...  :)