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Autor: Getulio
« am: 19. März 2017, 19:42:42 »

Ganz ehrlich, zu jeder Ihrer Fragen wird die Forumssuche Ihnen zig Treffer auswerfen. Diese Fragen sind hier wirklich Tagesgeschäft.
Autor: -Nico-
« am: 19. März 2017, 19:20:59 »

Hallo liebe Community!
Ich bin neu in hier, habe allerdings zu meiner Situation oder zu meinen Fragen noch nichts vollständiges finden können.
Aktuell ist unser Refü krank und deshalb frage ich einfach hier.

Kurz zu meiner Lage: Seit Juni 2015 bei der Bundeswehr und da ich damals noch minderjährig zum Zeitpunkt meines Einstiegs war habe ich natürlich der UKV zugesagt. Jetzt bin ich auf ZAW und habe mir eine Wohnung mit einer Freundin zugelegt und wollte fragen. ab wann ich TG berechtigt wäre und wann nicht.

1. Muss ich, um TG zu bekommen, der alleinige Eigentümer der Wohnung sein oder kann ich auch Mitmieter sein oder einen Mietmieter haben?
2. Ich habe es so verstanden, dass wenn ich VOR der Versetzung für eine gewisse Zeit eine anerkannte Wohnung habe, dann nach der Versetzung TG berechtigt bin. Auf die ZAW wurde ich ja nur kommandiert und würde nach meines Wissenstandes ja nur TG bekommen, wenn ich meine Einheit wechseln würde und dahin versetzt werde. Richtig?
3. Wenn ich mich nicht versetzen lasse, gebe es dann überhaupt eine Chance auf TG? Welche Umstände müssen da herrschen, ich habe mal gehört, dass die Wohnung dann im Umkreis der Einheit sein muss oder wenn man heiratet etc - kann mir da wer genaueres sagen?

mfg, Nico
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