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Autor F_K
 - 26. März 2017, 22:12:28
Halten wir emotionslos fest : Dies sind gesetzliche Vorgaben - für alle Beamten, nicht nur für Soldaten.
Autor Jens79
 - 26. März 2017, 22:10:21
Du verstehst es echt unglaubliche Vergleiche anzustellen.  ;D

Das Schlimme ist, du meinst es noch ernst.
Autor wolverine
 - 26. März 2017, 22:09:49
Der Einzelplan 14 wurde wegen eines Rüstungsprojektes überzogen? ???
Autor Tasty
 - 26. März 2017, 21:35:30
Zitat von: Ralf am 26. März 2017, 10:53:49Unbeschadet dessen müssen späte BS-Übernahmen durch das BMF genehmigt werden (siehe §48 BHO). Das hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern zum einen können nicht beliebig viele BS werden. Wenn die Strukturen voll sind, sind sie voll und darüber hinaus (deswegen gibts ja auch den §48) hat das Auswirkungen auf Steuergelder, die nun einmal auch nicht einfach ohne Gegenwert verschleudert werden dürfen.

Du meinst, i Bereich Personal, da wo also der Mensch im Mittelpunkt steht, wird stärker auf den Cent geachtet als z. B. in der Rüstung oder bei der Elbphilharmonie, wo es am Ende auf ein paar Millionen mehr oder weniger nicht ankommt?
Autor Tommie
 - 26. März 2017, 12:15:04
Sie treten im Jahre 2017 mit 32 Jahren als StUffz (FA) den Dienst an, somit können Sie frühestens nach einem Jahr, also im Jahre 2018 mit 33 Jahren, Feldwebel werden. Die erste planmäßige Beurteilung findet dann im Jahre 2019 statt, die zweite im Jahre 2021. Somit wäre Ihre erste Möglichkeit, sich für die Übernahme als Berufssoldat zu bewerben das Auswahlverfahren im Jahre 2022! Zu diesem Zeitpunkt sind Sie also 37 Jahre alt und Oberfeldwebel! Zu Ihren Chancen, als BS übernommen zu werden, kann ich Ihnen nichts sagen, weil das auf Ihre AVR ankommt und auf den Bedarf, der dann, wenn Sie sich bewerben, ansteht!

Zu den Beförderungen:

Diese können frühestens zu folgenden Zeitpunkten erfolgen:

Feldwebel ----> Juli 2018 (Da sind Sie dann 33 Jahre alt)
Oberfeldwebel ----> Juli 2020 (... 35 Jahre alt!)
Hauptfeldwebel ----> Juli 2023 (... 38 Jahre alt!)
Stabsfeldwebel ----> Juli 2034 ( ... 49 Jahre alt!)
Oberstabsfeldwebel ----> Juli 2037 (... 52 Jahre alt!)

Diese Aussage bezieht sich auf die heute gültige Vorschriftenlage und kann sich auch noch ändern! Aber, wie Sie sehen, theoretisch wäre noch alles drin für Sie ;) !
Autor LwPersFw
 - 26. März 2017, 11:47:46
Autor Ralf
 - 26. März 2017, 11:41:41
Ja, da ist das auch so. Wobei das derzeit kein Problem ist, da aufgrund des Aufwuchses ein hoher Bedarf ist. Kommt halt ein bisschen auf die geplante Verwendung an.
Autor Skyrim
 - 26. März 2017, 11:26:24
Das klingt logisch.

Ist das dann so wie mit Wiedereinstellern Ü40, wo auch das BMF zustimmen muss?

Also könnte es sein, ich bewerbe mich mit 41 und es hängt dann am BMF und die lehnen ab?

Autor Ralf
 - 26. März 2017, 10:53:49
Für BS gibt es diese "15 Jahre" nicht. Unbeschadet dessen müssen späte BS-Übernahmen durch das BMF genehmigt werden (siehe §48 BHO). Das hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern zum einen können nicht beliebig viele BS werden. Wenn die Strukturen voll sind, sind sie voll und darüber hinaus (deswegen gibts ja auch den §48) hat das Auswirkungen auf Steuergelder, die nun einmal auch nicht einfach ohne Gegenwert verschleudert werden dürfen. Diese Bewertung obliegt dann dem BMF, ob es sachgerecht ist, jemand noch in einem hohen Alter zu übernehmen.
Für den Offz MilFD gibt es diese 15 Jahre Grenze, jedoch ist es ab der allg. Altersgrenze (und nicht besonderen) zurückgerechnet. Auch hier geht es um Kosten-Nutzen: die Ausbildung und deren Kosten, die der OffzMilFD durchläuft, muss sich ja auch noch rechnen.
Ungeachtet dessen auch hier angemerkt, das Dienstzeitende der BS ist grundsätzlich die allg. Altersgrenze.
Autor F_K
 - 26. März 2017, 10:48:43
Es ist höchstrichterlich entschieden, das das Alter für eine aufgabenangepasste Struktur der Streitkräfte ein Auswahlkriterium sein darf - genauso wie z. B. die gesundheitlichen Anforderungen.
Autor Skyrim
 - 26. März 2017, 10:44:42
Guten Morgen.

Tut mir leid :(

Ich frage für "beides".

ZitatMag zwar ein subjektiver Eindruck sein, aber schwingt da zwischen den Zeilen so etwas altersdiskriminierendes mit?

Kam mir auch ein bisschen so vor.
Autor Ralf
 - 25. März 2017, 20:13:03
ZitatGibt es nicht auch etwas das man nur maximal 15 (?) Jahre von der besonderen Altersgrenze entfernt sein darf?
Ist das anstregend heute Abend  ::)
Wofür, für einen BS oder OffzMilFD-Antrag? Bitte nicht immer alles in einen Topf werfen und dann irgend etwas daraus schließen.
Autor Tasty
 - 25. März 2017, 20:10:04
Zitat von: Sykrim am 25. März 2017, 19:55:48
Ich mußte beim Einplaner eine Belehrung unterzeichen, das ich mich als BS bewerben kann, aber in der Regel zu erwarten ist, das der Bedarf mit jüngeren Bewerbern gedeckt werden kann, die zum Bewerbungszeitpunkt schon eine längere Dienstzeit aufweisen. Und das ich vemutlich nur in Ausnahmefällen, bei großem Mangel BS werden kann.
Diese Belehrung muss man wohl speziell als "älterer" unterzeichnen.

Mag zwar ein subjektiver Eindruck sein, aber schwingt da zwischen den Zeilen so etwas altersdiskriminierendes mit?
Autor skyrim
 - 25. März 2017, 20:08:10
Danke!

Vorrausetzungen nicht mehr erfüllen? Ich vermute das wäre dann wenn ich zu wenig Restdienstzeit hätte?

Gibt es nicht auch etwas das man nur maximal 15 (?) Jahre von der besonderen Altersgrenze entfernt sein darf?
Autor KlausP
 - 25. März 2017, 20:06:20
ZitatIch frage deswegen weil auf meiner Einplanung als maximaler Dienstgrad "SF" steht..

Das ist ja auch richtig so, die OStFw-Dienstposten werden ja nicht durch Neueinstellungen besetzt sondern durch Auswahlverfahren geeigneter BS. Das heisst in Ihrem Fall, dass Ihr Dienstposten Feldwebel bis Stabsfeldwebel dotiert ist, wie inzwischen (fast) alle Feldwebeldienstposten.