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Zitat von: Ralf am 26. März 2017, 10:53:49Unbeschadet dessen müssen späte BS-Übernahmen durch das BMF genehmigt werden (siehe §48 BHO). Das hat nichts mit Altersdiskriminierung zu tun, sondern zum einen können nicht beliebig viele BS werden. Wenn die Strukturen voll sind, sind sie voll und darüber hinaus (deswegen gibts ja auch den §48) hat das Auswirkungen auf Steuergelder, die nun einmal auch nicht einfach ohne Gegenwert verschleudert werden dürfen.
ZitatMag zwar ein subjektiver Eindruck sein, aber schwingt da zwischen den Zeilen so etwas altersdiskriminierendes mit?
ZitatGibt es nicht auch etwas das man nur maximal 15 (?) Jahre von der besonderen Altersgrenze entfernt sein darf?Ist das anstregend heute Abend
Zitat von: Sykrim am 25. März 2017, 19:55:48
Ich mußte beim Einplaner eine Belehrung unterzeichen, das ich mich als BS bewerben kann, aber in der Regel zu erwarten ist, das der Bedarf mit jüngeren Bewerbern gedeckt werden kann, die zum Bewerbungszeitpunkt schon eine längere Dienstzeit aufweisen. Und das ich vemutlich nur in Ausnahmefällen, bei großem Mangel BS werden kann.
Diese Belehrung muss man wohl speziell als "älterer" unterzeichnen.
ZitatIch frage deswegen weil auf meiner Einplanung als maximaler Dienstgrad "SF" steht..