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Zitat von: Andi am 10. April 2017, 12:16:34Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Das mag daran liegen, dass Sie sich nicht von Berufs wegen mit einschlägiger Fachliteratur auseinandersetzen müssen.
Nein, das habe ich aus akademischen Gründen sehr eingehend und über mehrere Jahre getan.
Sorry, wollte dir da nicht zu nahe treten. Ich ging nur davon aus, dass du kein Jurist bist, der sich tagesaktuell mit der Thematik auseinandersetzen muss.Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Sie dürfen mir glauben, es gibt diese Diskussion, nur eben nicht in der WELT/SZ/Zeit o.ä. Und wie viel Spielraum es da gibt, können Sie allein daran ablesen, was z.B. USA, Israel, Deutschland und Russland für unterschiedliche Auslegungen des selben HVR an den Tag legen.
Das ist die Macht des Faktischen und tatsächlich für viele Juristen ein echtes Problem, weil das HVR eben kein bis ins kleinste durchgeregeltes Recht ist bei dem jede Entscheidung eines Entscheidungsträgers jahrelang vor einem Gericht aufgedröselt wird.
Hinsichtlich Macht des Faktischen absolut d'accord, ich denke, das ist der größte Pferdefuß des HVR, dass sich die Straken nur soweit und solange daran halten, wie es ihnen gerade passt.
Und wenn es mal dazu kommt, dann ist die Auslegung und Interpretation des Gerichts regelmäßig eine Enttäuschung für die Verwaltungsrechtler, die eben diese Dimension des HVR nicht begreifen.
Deswegen sind die "Diskussionen" auf die du da anspielst höchstens Nebengeplänkel in Sachen Mindermeinung.
Das sehe ich etwas anders, denn ich sehe zumindest die BRD bemüht, auf sauberer Grundlage zu entscheiden, und da gehört die Einbeziehung verschiedener Meinungen dazu.Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Und zum Glück ist das nicht Auslegungssache der Bundesregierung, sondern das letzte Wort haben Gerichte.
Vielleicht in einem von 100000 Fällen...
Aber nur, wenn wir es international betrachten. Ich bin guter Dinge, dass Deutschland Verstöße seiner Soldaten sehr wohl gerichtlich verfolgen würde. Bei den Großen sieht das sicher anders aus, siehe IStGH.
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Das mag daran liegen, dass Sie sich nicht von Berufs wegen mit einschlägiger Fachliteratur auseinandersetzen müssen.
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Sie dürfen mir glauben, es gibt diese Diskussion, nur eben nicht in der WELT/SZ/Zeit o.ä. Und wie viel Spielraum es da gibt, können Sie allein daran ablesen, was z.B. USA, Israel, Deutschland und Russland für unterschiedliche Auslegungen des selben HVR an den Tag legen.
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 18:44:51
Und zum Glück ist das nicht Auslegungssache der Bundesregierung, sondern das letzte Wort haben Gerichte.
Zitat von: Tasty am 09. April 2017, 18:26:46Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 09:52:34
Da bleibt dann nur die Frage, warum es denn zwingend ein dicker Hauptmann sein soll, wenn man genauso einen dicken Regierungsamtsrat da hinsetzen kann. Da stellt sich dann die Frage nach IGF oder DSA gar nicht mehr, bei gleicher Besoldung und ohne da mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen operieren zu müssen.
Erstens ist der völkerrechtliche Status ein ganz anderer, zweitens haben Hauptmann (A12) und Regierungsamtsrat zwar die selbe Besoldungsgruppe, mitnichten aber dieselben Bezüge. Der Beamte ist beihilfeberechtigt, der Soldat hat Anspruch auf UTV (Entfall der KV-Beiträge). Der Beamte muss bis 67 dienen, der Soldat geht mit Ende 50 in Pension. Also schon aus diesen Gesichtspunkten keineswegs vergleichbar.
Zitat von: Andi am 09. April 2017, 18:27:35
@Getulio: Ich sehe da wenig bis gar keinen Interpretationsspielraum. Und ich sehe keinen "Professor" streiten - abgesehen davon ist das Auslegungssache der Bundesregierung.
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 09:52:34
Da bleibt dann nur die Frage, warum es denn zwingend ein dicker Hauptmann sein soll, wenn man genauso einen dicken Regierungsamtsrat da hinsetzen kann. Da stellt sich dann die Frage nach IGF oder DSA gar nicht mehr, bei gleicher Besoldung und ohne da mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen operieren zu müssen.
Zitat von: dv_uffz am 09. April 2017, 14:49:37
Bei eigenen Angriffen muss / sollte es ein Soldat sein, da hier der Grundsatz von Befehl und Gehorsam greift
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 09:52:34Zitat von: LwPersFw am 08. April 2017, 21:51:44
Denn wenn der übergewichtige Hauptmann, tief in seinem Bunker... es schafft in das militärische Computernetzwerk meines Feindes einzudringen, es sogar lahm legen kann... interessiert es mich nicht, ob er IGF oder DSA erfüllt.
Da bleibt dann nur die Frage, warum es denn zwingend ein dicker Hauptmann sein soll, wenn man genauso einen dicken Regierungsamtsrat da hinsetzen kann. Da stellt sich dann die Frage nach IGF oder DSA gar nicht mehr, bei gleicher Besoldung und ohne da mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen operieren zu müssen.
Zitat von: funker07 am 09. April 2017, 13:06:36
Und wie sieht das rechtlich aus? Es geht um eine kriegerische Handlung eines Staates gegen einen anderen. Die daran Beteiligten haben sich verpflichtet, sich an die Haager Landkriegsordnung zu halten und Soldaten mit Kombattantenstatus einzusetzen. Schließlich ist der Bunker oder wo auch immer das CNO sitzt dann ein legitimes Angriffsziel.
Zitat von: LwPersFw am 09. April 2017, 11:13:03ZitatDa stellt sich dann die Frage nach IGF oder DSA gar nicht mehr, bei gleicher Besoldung und ohne da mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen operieren zu müssen.
Auch für Beamte gelten "Gewichtsgrenzen", bzw. Vorgaben für die Leistungsfähigkeit, bei Einstellung.
Zitat von: Getulio am 09. April 2017, 09:52:34Und wie sieht das rechtlich aus? Es geht um eine kriegerische Handlung eines Staates gegen einen anderen. Die daran Beteiligten haben sich verpflichtet, sich an die Haager Landkriegsordnung zu halten und Soldaten mit Kombattantenstatus einzusetzen. Schließlich ist der Bunker oder wo auch immer das CNO sitzt dann ein legitimes Angriffsziel.Zitat von: LwPersFw am 08. April 2017, 21:51:44Da bleibt dann nur die Frage, warum es denn zwingend ein dicker Hauptmann sein soll, wenn man genauso einen dicken Regierungsamtsrat da hinsetzen kann. Da stellt sich dann die Frage nach IGF oder DSA gar nicht mehr, bei gleicher Besoldung und ohne da mit irgendwelchen Ausnahmeregelungen operieren zu müssen.
Denn wenn der übergewichtige Hauptmann, tief in seinem Bunker... es schafft in das militärische Computernetzwerk meines Feindes einzudringen, es sogar lahm legen kann... interessiert es mich nicht, ob er IGF oder DSA erfüllt.