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Zusammenfassung

Autor Andi8111
 - 19. April 2017, 18:00:20
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse ist, wie der Name schon sagt, kein gesetzlicher Rentenversicherungsträger. Allenfalls Träger einer Betriebsrentenversicherung. Und in diese zahlt der Bund in der Nachversicherung nichts ein.
Autor Sterbai
 - 19. April 2017, 17:55:07
Guten Abend,

ich hätte da mal eine Frage. Von 1991-1993 leistete ein Bekannter Dienst als Soldat auf Zeit für 2 Jahre. Nach Beendigung seiner Dienstzeit wurde er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Sein Arbeitsverhältnis bei einer Stadtverwaltung als Angestellter ruhte.
Als solches wurden dort für die Zeit des SaZ/Wehrdienstes von der Bundeswehr keine Beiträge in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) nachversichert, obwohl der Bekannte im ruhenden Angestelltenverhältnis dort betrieblich pflichtversichert war/ist. Nun entstehen ihm, anderes als bei Leuten die sich vor dem Wehrdienst gedrückt haben, erhebliche Nachteile durch fehlende Anwartschaftpunkte. Kann es sein, dass Ihm noch Ansprüche auf Nachversicherung zusehen und an wen von der Bundeswehrverwaltung müsste ersichtlich wenden?

Vorab herzlichen Dank und kameradschaftliche Grüsse
Roger