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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: miiichelle21 am 28. April 2017, 07:57:41Zitat von: Ralf am 28. April 2017, 04:28:14
Das entscheidet der Truppenarzt, ob du nicht lehrgangstauglich bist. Dazu muss der zuständige DV ein BA 90/5 anordnen zur Feststellung der Lehrgangstauglichkeit. Daraufhin untersucht dich dann der TrArzt. Wenn deine KzH-Zeit rum ist und du weiterhin Beschwerden hast, sprichst du mit dem zuständigen DV.
Zu welchem DV. Stammeinheit oder Lehrgang?
Zitat von: Ralf am 28. April 2017, 04:28:14
Das entscheidet der Truppenarzt, ob du nicht lehrgangstauglich bist. Dazu muss der zuständige DV ein BA 90/5 anordnen zur Feststellung der Lehrgangstauglichkeit. Daraufhin untersucht dich dann der TrArzt. Wenn deine KzH-Zeit rum ist und du weiterhin Beschwerden hast, sprichst du mit dem zuständigen DV.