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Zitat von: Papierberg am 26. April 2017, 21:31:53
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit könnte ggf. noch helfen, die Reduzierung der Arbeitszeit zumindest auf geringstmöglichem Niveau zu halten. Deren Antragsbearbeitung ist wieder mal ein Klassiker für den nächsten Wehrbeauftragtenbericht....
Zitat von: Kokiba am 27. April 2017, 17:02:18
Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ..
Innerhalb der Elternzeit ist es möglich Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit (max. 30 Std./Woche) zu arbeiten, wenn der eigene Arbeitgeber einem nicht die Möglichkeit einräumen kann im eigenen "Betrieb" die Arbeitsstunden zu reduzieren.
Zitat von: BulleMölders am 28. April 2017, 07:43:56Ich habe den ganzen Thread durchgelesen und frage mich, wer jemals von Telearbeit gesprochen hat? Es ging doch immer nur um Teilzeitbeschäftigung?
Ich sehe nur kaum eine Verwendung in der Verwendungsreihe an Land, die mit Telearbeit zu erledigen wäre.
Zitat von: Papierberg am 28. April 2017, 16:38:59Das trifft es auch meiner Erfahrung nach auf den Punkt. Wenn die Fürsprecher mächtig genug sind geht alles. Ist es aber ein Soldat, für den sich niemand ein Bein ausreissen mag, hat der eben Pech gehabt. Soviel zur Gleichheit vor dem Gesetz.
Ich drücke es mit Blick auf persönliche Erfahrungen mal so aus: Wenn der Vorgang die richtigen Ebenen und Personen erreicht, ist es völlig egal, welche Aufgabe zuvor in welcher Verwendungsreihe in welcher Form in welchem Organisationsbereich wahrgenommen wurde. Es wird definitiv eine Lösung im Sinne des Antragstellers geben und zwar heimatnah, problemgerecht und ohne primären Fokus auf dienstliche Belange. Es ist alles nur eine Frage der persönlichen Entschlossenheit und des aufzubringenden Nachdrucks.
Zitat von: KlausP am 27. April 2017, 16:26:05Zitat... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.
Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...
Gibt es das vielleicht auch als verständliche Version? So mit vollständigen Sätzen und so ... ?
Zitat... Da würde Teilzeit mit bezügen als Elternzeit ohne Bezüge.
Würde da ein Antrag auf Elternzeit mit der Bitte um Erlaubnis bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? ...
Zitat von: sellind am 25. April 2017, 13:11:10
Guten tag mein Name ist Obermaat S......, ich bin zur zeit an Bord der Fregatte Hessen als Schiffsbetriebstechniker tätig.
Jch habe im Monat Februar einen Antrag auf Teilzeit anstatt Elternzeit ab Monat Mai gestellt, da mein einjähriger Sohn zur zeit einen Halbtagskindergarten besucht.
Es wurde mir daraufhin geraten einen Gesuch auf eine Teilzeitfähige stelle zu stellen, da ich an Bord einen Schiffes keine Teilzeit wahrnehmen kann. Das tat ich dann auch. Gesuch und Antrag gingen einen Monat später erst in Köln beim Personalmanagment ein.
Der Gesuch wurde bereits Abgelehnt, da es an Land keine stelle für mich als Schiffsbetriebstechniker gibt, meine Teilzeit wird noch in Köln bearbeitet, nächste Woche wollte ich schon in Teilzeit sein.
Nun ist meine Frage was für Möglichkeiten mir jetzt bleiben mein Schiff fährt den gesamten Mai raus meine Frau arbeitet Vollzeit und Mein Sohn hat einen Halbtagskindergartenplatz.
Edit: Zum Schutz des TE Namen gekürzt!
Zitat von: BulleMölders am 27. April 2017, 08:16:55Zitat von: Papierberg am 26. April 2017, 21:31:53
Eine Verwendung an Land unter Nutzung von Telearbeit
Ob der Bereich Schiffsbetriebstechnik für Telearbeit geeignet ist wage ich doch mal stark zu bezweifeln.