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Autor Augusta1907
 - 05. Mai 2017, 13:21:47
Zitat von: Ralf am 04. Mai 2017, 19:54:56
Ja, die Rechte kennt man immer ganz gut.
Warum das vielleicht aufstößt, lieber TE ist, dass der Verband ja mit deiner Arbeitskraft gerechnet hatte und die ja nun wegfällt. Wenn man mit dieser Situation in einer Einheit umgehen muss ist es doch wohl verständlich, dass damit keine Begeisterungsstürme verbunden sind.

Und da immer davon geschrieben wird, man kann sich seinen Kündigungstermin in der Zukunft selbst bestimmen:
ZitatFWDL können während der Probezeit jederzeit und ohne Begründung ihre Entlassung
schriftlich beantragen (§ 58h Absatz 2 Satz 3 SG). Die Anträge sind unverzüglich der Entlassungsdienststelle1
vorzulegen. Zur Beschleunigung hat eine Vorabinformation (Fernschreiben, E-Mail,
Telefax) zu erfolgen. Den Anträgen ist unverzüglich stattzugeben.
Wenn einem Termin stattgegeben werden sollte, so hat man Glück gehabt, ein Recht  ;) darauf hat man nicht.

Natürlich hast du damit vollkommen Recht. Aber eingeplant bin ich nirgendwo laut Zugführer, ich durfte nicht mal eine DPA absolvieren, weil das "sinnlos" gewesen wäre.


Danke für die Info, wusste ich so nicht. Das werde ich Montag mal vorsichtig beim Spieß nachfragen.
Autor mailman02
 - 04. Mai 2017, 20:39:57
Nur weil man keinen Urlaub genehmigt bekommt?

Zivil gibt es übrigens auch eine Urlaubsplanung und Urlaubssperre.

Naja es muß jeder selbst wissen.
Autor Ralf
 - 04. Mai 2017, 19:54:56
Ja, die Rechte kennt man immer ganz gut.
Warum das vielleicht aufstößt, lieber TE ist, dass der Verband ja mit deiner Arbeitskraft gerechnet hatte und die ja nun wegfällt. Wenn man mit dieser Situation in einer Einheit umgehen muss ist es doch wohl verständlich, dass damit keine Begeisterungsstürme verbunden sind.

Und da immer davon geschrieben wird, man kann sich seinen Kündigungstermin in der Zukunft selbst bestimmen:
ZitatFWDL können während der Probezeit jederzeit und ohne Begründung ihre Entlassung
schriftlich beantragen (§ 58h Absatz 2 Satz 3 SG). Die Anträge sind unverzüglich der Entlassungsdienststelle1
vorzulegen. Zur Beschleunigung hat eine Vorabinformation (Fernschreiben, E-Mail,
Telefax) zu erfolgen. Den Anträgen ist unverzüglich stattzugeben.
Wenn einem Termin stattgegeben werden sollte, so hat man Glück gehabt, ein Recht  ;) darauf hat man nicht.
Autor Augusta1907
 - 04. Mai 2017, 18:11:33
Zitat von: KlausP am 04. Mai 2017, 13:07:12
Wenn ich mir diesen Beitrag des TE langsam auf der Züge zergehen lasse werde ich den leisen Verdacht nicht los, dass das mit dem früher aufhören von Anfang an beabsichtigt war:

Zitat
Zitat von: Augusta1907 am 01. Oktober 2016, 14:24:09
Hallo,

ich wollte mich eigentlich für die Laufbahn der Feldwebel mit ZAW für 13 Jahre verpflichten. ...

Da ja jetzt die Laufbahn keine Option mehr ist, ich aber noch bis September 2017 Zeit habe, möchte ich einfach vom SaZ zum FWDL für 6 Monate wechseln. Weiß jemand von euch, ob das prinzipiell möglich ist?

lg Augusta

Ähm Nein nicht wirklich. Ich habe den FWDL 8 gewählt, damit ich Ende Juli ausscheide und Anfang September meine Ausbildung beginnt und somit der Leerlauf möglichst gering ist. Da ich im Juni für 2 Wochen in den Urlaub fahre und ich für die 2.Urlaubswoche keinen EU genehmigt bekomme (wegen Übungsplatz), habe ich mich anderweitig umgeschaut und bin fündig geworden. Und es ist mein gutes Recht nach 6 Monaten zu gehen. Aber egal, Sie dürfen sich gerne Ihre eigene Meinung zu meiner Person bilden. Danke für eure Antworten!
Autor HerrZog
 - 04. Mai 2017, 14:59:21
Nach aktuellen eigenen Erkenntnissen ist die Kündigung zum Ende der Probezeit (hier Ende Mai) durchaus möglich.
Autor mailman02
 - 04. Mai 2017, 13:47:40
Wenn man die Historie so verfolgt war es wohl auch so. Erst Test bestanden mit SaZ und ZAW, dann zivile Ausbildung gemacht und wohl als Überbrückung FWD.

Aber so haben wohl beide Seiten was davon, das es so gekommen ist, wie es ist.
Autor KlausP
 - 04. Mai 2017, 13:07:12
Wenn ich mir diesen Beitrag des TE langsam auf der Züge zergehen lasse werde ich den leisen Verdacht nicht los, dass das mit dem früher aufhören von Anfang an beabsichtigt war:

Zitat
Zitat von: Augusta1907 am 01. Oktober 2016, 14:24:09
Hallo,

ich wollte mich eigentlich für die Laufbahn der Feldwebel mit ZAW für 13 Jahre verpflichten. ...

Da ja jetzt die Laufbahn keine Option mehr ist, ich aber noch bis September 2017 Zeit habe, möchte ich einfach vom SaZ zum FWDL für 6 Monate wechseln. Weiß jemand von euch, ob das prinzipiell möglich ist?

lg Augusta
Autor Getulio
 - 04. Mai 2017, 10:28:28
Und nicht vergessen, wenn sich die Dienstzeit um zwei Monate reduziert, dann steht auch entsprechend weniger Urlaub zu!
Autor LwPersFw
 - 04. Mai 2017, 06:42:48
...und beachten...außer bei Krankheit und bei Eignungsübenden...wird Urlaub nicht ausbezahlt.

Wird er nicht genommen...ist er weg.
Autor dunstig
 - 04. Mai 2017, 05:44:16
Zitat von: Ralf am 04. Mai 2017, 05:41:11
Mir wäre neu, wenn man einen Widerruf zu einem bestimmten Termin abgeben kann. Wenn jemand widerruft, ist er schnellstmöglich zu entlassen.
Wurde bei uns mehrfach so gehandhabt. Ist  aber auch schon einige Jahre her und natürlich weiß ich nicht, in wieweit dieses Vorgehen überhaupt vorgesehen ist.
Autor Ralf
 - 04. Mai 2017, 05:41:11
Mir wäre neu, wenn man einen Widerruf zu einem bestimmten Termin abgeben kann. Wenn jemand widerruft, ist er schnellstmöglich zu entlassen.
Zuerst einmal muss man die Gelegenheit geben, die Tage abzubauen. Bei absehbarem Dienstzeitende sind dann die dienstlichen Planungen nachrangig, du wärst also auch aus dem Betrieb rauszulösen. I.d.R. sollte das auch funktionieren, denn als DV würde ich dann in Absprache mit dem Soldaten diesen Entlassungstermin (und nur da kann ich ihn im Einverständnis rausschieben) so festlegen, dass die restlichen Tage abgebaut sind. Aber rausschieben, weil er noch dienstl. gebraucht wird und dann noch rausschieben zum abbauen ist nicht der Sinn.
Sollte das alles wider Erwarten nicht funktionieren, ist auszubezahlen. Aber -wie gesagt- in der Praxis sollte das nicht vorkommen, wenn der DV das richtig macht.
Autor Augusta1907
 - 03. Mai 2017, 20:43:55
Hi,

ich habe da eine Frage zum Thema FWDL und Überstunden. Ich habe mich als FWDL 8 verpflichtet, muss aber leider aus privaten Gründen zum Ende meiner Probezeit (Ende Mai) aufhören. Urlaub müsste ich noch 5 Tage haben, habe ich aber im GeZi noch nicht geprüft. Und Überstunden habe ich ca. 40 Stück und dazu kommen nächste Woche nochmal ca 15 Stück. Bis Ende nächster Woche bin ich in der Kompanie noch fest verplant, da bei uns die Heeresaufklärerwoche stattfindet. Sofern ich mich nicht verrechnet habe, könnnte ich mit meinen Überstunden und Urlaubstagen bereits um den 16.Mai die Bundeswehr verlassen. Da wären dann noch maximal 1-2 Tage frei, in denen die Auskleidung, Laufzettel usw abgearbeitet werden können.
Werden mir überschüssige Urlaubstage bzw Überstunden ausgezahlt oder verfallen die dann einfach und ich habe keinen Anspruch darauf?

Danke im vorraus für Antworten

Gruß