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Zitat von: Ralf am 04. Mai 2017, 19:54:56
Ja, die Rechte kennt man immer ganz gut.
Warum das vielleicht aufstößt, lieber TE ist, dass der Verband ja mit deiner Arbeitskraft gerechnet hatte und die ja nun wegfällt. Wenn man mit dieser Situation in einer Einheit umgehen muss ist es doch wohl verständlich, dass damit keine Begeisterungsstürme verbunden sind.
Und da immer davon geschrieben wird, man kann sich seinen Kündigungstermin in der Zukunft selbst bestimmen:ZitatFWDL können während der Probezeit jederzeit und ohne Begründung ihre EntlassungWenn einem Termin stattgegeben werden sollte, so hat man Glück gehabt, ein Recht
schriftlich beantragen (§ 58h Absatz 2 Satz 3 SG). Die Anträge sind unverzüglich der Entlassungsdienststelle1
vorzulegen. Zur Beschleunigung hat eine Vorabinformation (Fernschreiben, E-Mail,
Telefax) zu erfolgen. Den Anträgen ist unverzüglich stattzugeben.darauf hat man nicht.
ZitatFWDL können während der Probezeit jederzeit und ohne Begründung ihre EntlassungWenn einem Termin stattgegeben werden sollte, so hat man Glück gehabt, ein Recht
schriftlich beantragen (§ 58h Absatz 2 Satz 3 SG). Die Anträge sind unverzüglich der Entlassungsdienststelle1
vorzulegen. Zur Beschleunigung hat eine Vorabinformation (Fernschreiben, E-Mail,
Telefax) zu erfolgen. Den Anträgen ist unverzüglich stattzugeben.
Zitat von: KlausP am 04. Mai 2017, 13:07:12
Wenn ich mir diesen Beitrag des TE langsam auf der Züge zergehen lasse werde ich den leisen Verdacht nicht los, dass das mit dem früher aufhören von Anfang an beabsichtigt war:ZitatZitat von: Augusta1907 am 01. Oktober 2016, 14:24:09
Hallo,
ich wollte mich eigentlich für die Laufbahn der Feldwebel mit ZAW für 13 Jahre verpflichten. ...
Da ja jetzt die Laufbahn keine Option mehr ist, ich aber noch bis September 2017 Zeit habe, möchte ich einfach vom SaZ zum FWDL für 6 Monate wechseln. Weiß jemand von euch, ob das prinzipiell möglich ist?
lg Augusta
ZitatZitat von: Augusta1907 am 01. Oktober 2016, 14:24:09
Hallo,
ich wollte mich eigentlich für die Laufbahn der Feldwebel mit ZAW für 13 Jahre verpflichten. ...
Da ja jetzt die Laufbahn keine Option mehr ist, ich aber noch bis September 2017 Zeit habe, möchte ich einfach vom SaZ zum FWDL für 6 Monate wechseln. Weiß jemand von euch, ob das prinzipiell möglich ist?
lg Augusta
Zitat von: Ralf am 04. Mai 2017, 05:41:11Wurde bei uns mehrfach so gehandhabt. Ist aber auch schon einige Jahre her und natürlich weiß ich nicht, in wieweit dieses Vorgehen überhaupt vorgesehen ist.
Mir wäre neu, wenn man einen Widerruf zu einem bestimmten Termin abgeben kann. Wenn jemand widerruft, ist er schnellstmöglich zu entlassen.