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Zitat von: mailman02 am 11. Mai 2017, 10:14:54Diese waren damals Angestellte der Bundeswehr.
Gibt/Gab es eigentlich auch Zivilwachen der Bundeswehr die nicht von Bewachungsunternehmen gestellt wurden sondern von Zivilangestellten der Bundeswehr?
ZitatMeine Interpretation: Der zivile Wachmann war von der Situation völlig überfordert und hatte die "Hosen voll".
Zitatöffnete den Verschluss des Holsters und positionierte die Hand griffbereit über der Waffe
ZitatDie Schusswaffe darf im Rahmen der Eigensicherung frei gemacht und fertig geladen werden , wenn auf Grund von Anhaltspunkten ein Angriff in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zu erwarten ist, der nur mit der Schusswaffe abgewendet werden kann und darf. Das Verbot, beim Durchsetzen von Befehlen nicht mit der Schusswaffe zu drohen, steht dieser Maßnahme der Eigensicherung nicht entgegen
Zitat von: BulleMölders am 11. Mai 2017, 07:46:09
Zweite Frage: Wie und wer kontroliert ob die "Siegerfirma" die Auflagen, z. B. Ausbildung nach UZwG BW usw., auch einhält?
Zitathttp://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45849742.html
ZitatWahrscheinlich doch wohl der mit dem "preiswertesten Angebot"?
Zitat von: miguhamburg1 am 10. Mai 2017, 20:40:43
Die Bundeswehr schließt über die Dienstleistungszentren mit Wachfirmen, die aus der Ausschreibung als "Sieger" hervorgingen. Diese Wachfirmen müssen ihre für die Wachdienste vorgesehenen Mitarbeiter nach dem UZwG Bw sowie den entsprechenden Grundlagen für den Umgang mit den Waffen ausbilden. Mit einem oder zwei Tagen wird es da nichts.