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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 13. Mai 2017, 16:43:36Also wenn ich erst nach dem 1.7. eine wohnung beziehe muss ich warten bis ich wieder versetzt werde?
Sie kann erst dann für die nächste Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie anerkannt ist. Und es ist ein Unterschied ob man eine Wohnung mit Ernennung hat oder sie später anerkennen lässt. Im letzten Fall ist sie ggf. nicht berücksichtigungsfähig, obwohl sie anerkannt ist.