Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 14. Mai 2017, 19:32:09
Na ja, es scheint ihn ja nicht mehr wirklich zu interessieren , deshalb könnte man hier auch schließen. Ist sowieso nur noch Spekulatius.
Autor FoxtrotUniform
 - 14. Mai 2017, 19:16:06
Für die grundsätzliche Frage hat der TE eigentlich noch eine verdient. Oder zahlst du deine Bezüge auch zurück, falls mal der falsche Dienstgrad wegen Überschneidung im Empfänger steht? (Davon ab, dass das Öffnen des Briefes nach deiner Logik eine Strafttat wäre).
Autor KlausP
 - 14. Mai 2017, 18:23:55
Den kriegt man definitiv NICHT per Post sondern vom  Chef auf der Diszplinarverfügung verhängt.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 14. Mai 2017, 18:19:58
Vielleicht ist ja auch ein Strenger Verweis gemeint gewesen. Aber sowas wird ja auch vor der Front in Gegenwart der gleichen und höheren DienstGrd-Gruppen bekanntgegeben.
Autor justice005
 - 09. Mai 2017, 20:43:36
ZitatIn meinem Speziellen fall geht es um eine Disziplinarmaßnahme allerdings geht es nicht um eine Degradierung sondern um eine Schriftliche Verwarnung. Ausgestellt an mich allerdings an meinen ALTEN Dienstgrad. Jetzt stellt sich mir die frage ob dieser Brief gültig ist oder nicht

Klar ist das "gültig". Daran gibt es nichts zu rütteln.

Trotzdem würde mich interessieren, was das denn nun tatsächlich gewesen ist. Eine Disziplinarmaßnahme war es jedenfalls definitiv nicht!

Es klingt in der Tat nach einem "Ausdrücklichen Hinweis", den das BAPersBw erlässt. Das ist sowas wie eine Abmahnung im Zivilleben. Das ist so eine Art Drohung, dass man das nächste Mal fristlos rausfliegt, wenn man nochmal Mist baut. Das kriegt man aber nicht per Post, sondern es wird einem durch den Disziplinarvorgesetzten gegen Empfangsbekenntnis eröffnet.

Es wäre aber gut möglich (und auch sinnvoll), dass man neben dem Ausdrücklichen Hinweis auch noch eine tatsächliche Disziplinarmaßnahme bekommt. Das eine hat mit dem anderen nämlich nichts zu tun.



Autor Marschkompasszahl
 - 09. Mai 2017, 20:10:42
Wenn der Brief, der eigentlich an

Stabsgefreiter
MAX MUSTERMANN
Musterallee 123
12345 Musterstadt

gehen sollte nun mit

Stabsartz
MAX MUSSERMAN
Muss-Teer-Allee 12
12345 Muster-City

trotz aller Fehler dennoch den Empfänger erreicht, so ist der Brief dennoch als zugestellt.
Autor KlausP
 - 09. Mai 2017, 14:59:55
Wurde der "ausdrückliche Hinweis" inzwischen auch umbenannt? Wird wohl dann langsam zur Tradition bei der Bundeswehr, die Umbenennerei.  :D
Autor Andi
 - 09. Mai 2017, 14:58:00
Tja, es gäbe da den "eindringlichen Hinweis", aber den bekommt man nicht per Post, sondern persönlich eröffnet. ;)
Autor KlausP
 - 09. Mai 2017, 14:32:17
Eine "Schriftliche Verwarnung" ist eine Disziplinarmaßnahme? Ist da was an mir vorbeigegangen?
Autor wolverine
 - 09. Mai 2017, 11:25:41
Maßgeblich ist der Zugang, also ob das Schriftstück Sie erreicht hat oder nicht. Das scheint ja der Fall zu sein.
Autor HerrZog
 - 09. Mai 2017, 11:17:40
Die schriftliche Verwarnung bleibt dennoch an sie gerichtet, ob sie nun OG oder HG sind... was ne beknackte Frage
Autor Ondre
 - 09. Mai 2017, 11:01:34
Klar ist dieser gültig. Beispiel: Wenn sie sich als Gefreiter etwas ausleihen müssen sie dies auch wieder abgeben obwohl sie zwischenzeitlich zum Obergefreiter befördert wurden.

Autor Steffan
 - 09. Mai 2017, 10:56:03
hallo

Wenn ich Post von meinem Dienstherren bekommen wo allerdings noch mein alter "falscher" Dienstgrad drauf geschrieben ist, ist diese Oost dann gültig oder nicht ?

In meinem Speziellen fall geht es um eine Disziplinarmaßnahme allerdings geht es nicht um eine Degradierung sondern um eine Schriftliche Verwarnung. Ausgestellt an mich allerdings an meinen ALTEN Dienstgrad. Jetzt stellt sich mir die frage ob dieser Brief gültig ist oder nicht

kann mir da jemand genaues zu sagen?

Habe googel mal bemüht aber nix gefunden dazu